Genehmigungsrechtlicher Bestandsschutz unter Vorbehalt des unionsrechtlichen Naturschutzrechts: Quo vadis Investitionssi

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hmigungsrechtlicher Bestandsschutz unter Vorbehalt des unionsrechtlichen Naturschutzrechts: Quo vadis Investitionssicherheit? Markus Appel

© Springer-Verlag GmbH Deutschland, ein Teil von Springer Nature 2020

Die Grundsätze des genehmigungsrechtlichen Bestandsschutzes sind zentrale Eckpfeiler für die Planungs- und Investitionssicherheit und damit ein wesentliches Element unserer Wirtschaftsordnung. In neuerer Zeit ist dieses Konzept allerdings ins Wanken geraten, da die unionsrechtlichen Naturschutzanforderungen des Gebietsschutz-, Artenschutz- und Umweltschadensrechts die herkömmlichen Bestandsschutzgrundsätze auf die Probe stellen. Mit dem vorliegenden Beitrag sollen die wesentlichen Diskussionspunkte einer kritischen Würdigung unterzogen und aufgezeigt werden, dass zu einen vorschnellen Abgesang auf den genehmigungsrechtlichen Bestandsschutz kein Anlass besteht. 1. Einleitung Für die Planung, Realisierung und den Betrieb von Industrie- und Infrastrukturprojekten ist die Rechts- und Investitionssicherheit ein wichtiger Standortfaktor. Dies gilt umso mehr im Rahmen der globalisierten Weltwirtschaft, da in- und ausländische Investoren ihr Kapital auf verschiedenen Märkten einsetzen können und daher nicht gezwungen sind, sich an einem Standort zu engagieren, der keine hinreichende Sicherheit für ein valides „return of investment“ bietet. Die Investitionssicherheit liegt somit auch im Interesse der Allgemeinheit, da die Realisierung solcher Projekte direkte und indirekte Arbeitsplätze schafft, die wiederum Steuereinnahmen generieren und dadurch das Funktionieren des staatlichen Systems gewährleistet. Ein valides Konzept der Rechts- und Investitionssicherheit ist damit eine der zentralen Grundlagen unserer Wirtschaftsordnung und des Staats- und Gesellschaftssystems. Die Rechts- und Investitionssicherheit ist im vorliegenden Zusammenhang herkömmlich über das Instrument des genehmigungsrechtlichen Bestandsschutzes gewährleistet. Dem liegt das Konzept zugrunde, dass der Vorhabenträger die Zulassung für sein Vorhaben nach Durchlaufen eines (oftmals langjährigen) Verfahrens – meist in Form eines Planfeststellungsverfahrens oder eines Verfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 1 – erhält. Komplexen Projekten sind meist noch weitere Planungsstufen vorgelagert (wie gesetzliche Bedarfsplanungen, großräumige Planungsverfahren wie Raumordnungs- oder Bundesfachplanungsverfahren oder landesplanerische Standortfestlegungen). Im Rahmen der Verfahren findet eine umfassende Beteiligung der betroffenen Behörden und der Öffentlichkeit statt, sodass alle relevanten Belange in der finalen Zulassungsentscheidung berücksichtigt werden können. Die Zulassungsbehörde entscheidet über den Antrag auf Grundlage des bis zum Entscheidungszeitpunkt ermittelten Sachverhalts und des zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechts. Mit der Entscheidung ist das Vorhaben umfassend zugelassen, d. h. der Genehmigung kommt Konzentrationswirkung, Genehmigungswirkung und Duldungswirkung zu. 2 Falls innerhalb Dr. Markus Appel, LL.M., Rechtsanwalt und Fac