II. Ziel der Arbeit und Gang der Darstellung

Der Zweite Teil der Arbeit handelt von den philosophischen Grundlagen des common concern of humankind-Prinzips. Anschließend soll im Dritten Teil anhand der bisherigen Staatenpraxis die historische Entwicklung des Prinzips nachgezeichnet werden, um auf di

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REPORT


Strank

Common Concern of Humankind im Völkerrecht

123

Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht

Begründet von Viktor Bruns

Herausgegeben von Armin von Bogdandy • Anne Peters

Band 289

Oliver Strank

Common Concern of Humankind im Völkerrecht Common Concern of Humankind in Public International Law (English Summary)

ISSN 0172-4770     ISSN 2197-7135  (electronic) Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht ISBN 978-3-662-60429-8    ISBN 978-3-662-60430-4  (eBook) https://doi.org/10.1007/978-3-662-60430-4 Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Springer © Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., to be exercised by Max-Planck-­ Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg 2019 Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlags. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die Wiedergabe von allgemein beschreibenden Bezeichnungen, Marken, Unternehmensnamen etc. in diesem Werk bedeutet nicht, dass diese frei durch jedermann benutzt werden dürfen. Die Berechtigung zur Benutzung unterliegt, auch ohne gesonderten Hinweis hierzu, den Regeln des Markenrechts. Die Rechte des jeweiligen Zeicheninhabers sind zu beachten. Der Verlag, die Autoren und die Herausgeber gehen davon aus, dass die Angaben und Informationen in diesem Werk zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vollständig und korrekt sind. Weder der Verlag, noch die Autoren oder die Herausgeber übernehmen, ausdrücklich oder implizit, Gewähr für den Inhalt des Werkes, etwaige Fehler oder Äußerungen. Der Verlag bleibt im Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutionsadressen neutral. Springer ist ein Imprint der eingetragenen Gesellschaft Springer-Verlag GmbH, DE und ist ein Teil von Springer Nature. Die Anschrift der Gesellschaft ist: Heidelberger Platz 3, 14197 Berlin, Germany

Vorwort

Die „gemeinsame Sorge der Menschheit“ (common concern of humankind) gehört zu den schillerndsten Begriffen des heutigen Völkerrechts. Sie ist deshalb besonders anfällig dafür, mit allerlei politischen Hoffnungen, philosophischen Ideen oder juristischen Rechtsfolgen aufgeladen, überfrachtet und überfordert zu werden. Seitdem die UN-Generalversammlung im Jahr 1988 die Bekämpfung des Klimawandels zum common concern of mankind erklärt hat, dient dieser Begriff allzu oft als globale Projektionsfläche für die politische Sehnsucht, die existenziellen Menschheitsbedrohungen unserer Zeit durch solidarische internationale Zusammenarbeit abzuwenden. Stets droht der common concern-Formel das Schicksal, letztlich „alles und nichts“ zu bedeuten