Mitteilungen des Bundesverbandes Deutscher Pathologen
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des Deutscher Pathologen e.V. Robert-Koch-Platz 9, 10115 Berlin Tel. 030-3088197- 0 · Fax 030-3088197-15 E-Mail: [email protected] www.pathologie.de
„Die Weiterbildung sichert die Weiterexistenz des Fachgebietes. Eine gute Weiterbildung führt zu einer guten Qualität der Berufsausübung. Diese Qualität wirkt in allen Fächern fort, für die die Pathologie als Querschnittsfach tätig ist. Hieraus erwächst den PathologInnen eine besondere Verantwortung. Die Qualität, mit der das Fachgebiet seinen Beitrag für die Forschung und für die Krankenversorgung leistet, bestimmt seine Verankerung in der Medizin, die Wertschätzung durch die Gesellschaft sowie die Mittel, die für diese Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. Insofern ist die Qualität der Weiterbildung von jungen ÄrztInnen zu PathologInnen ein Anliegen des gesamten Fachgebietes im Bemühen, seine Zukunft zu sichern.“ (Aus: Vorwort Logbuch
Weiterbildung BDP/DGP, Fassung 2012). In diesem Selbstverständnis haben der B DP, die D GP und die DGNN das Musterweiterbildungscurriculum von 2015 vor dem Hintergrund der im November 2018 geänderten Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer entsprechend angepasst. Wo immer Weiterbildung möglich ist, sollte sie auch erfolgen. Dazu liefert das WB- Curriculum sowohl für Weiterbildungsbefugte (WBB) als auch für Weiterzubildende ÄrztInnen (WBA/Ä) folgende konkrete Vorteile: 1. Hilfestellung bei der Beantragung einer Weiterbildungsbefugnis. Die Landesärztekammer erwartet von Ihnen in der Regel die Beschreibung Ihres hausinternen Curriculums. 2. Ein/e WBA/Ä bekommt einen Überblick über den genauen Inhalt der Weiterbildung in dem Institut. 3. Ein/e WBA/Ä hat die Möglichkeit zu überprüfen, welche Bereiche er/sie bereits gesehen hat oder noch zu erlernen hat. 4. Genauere Definitionen, welche Untersuchungen in den vorgeschriebenen Anzahlen der Landesärztekammern enthalten sein können. Die individuellen Gegebenheiten der Institute können berücksichtigt werden. Das Weiterbildungscurriculum ist ausreichend weit gefasst, um in
allen Weiterbildungsinstituten anwendbar zu sein. Gleichzeitig ist sie angemessen eng an die aktualisierte Musterweiterbildungsordnung von 2018 angelehnt, damit eine gute Weiterbildung sichergestellt ist.
Dr. med. Katrin Schierle, Vorstand/Leiterin AG Junge PathologInnen, Bundesverband Deutscher Pathologen e. V.“
(Muster-) Weiterbildungs curriculum für das Fachgebiet Pathologie (Facharztbezeichnung Pathologie und Facharztbezeichnung Neuropathologie) Stand 21.08.2019 1. Präambel „Die Weiterbildung sichert die Weiterexistenz des Fachgebietes. Eine gute Weiterbildung führt zu einer guten Qualität der Berufsausübung. Diese Qualität wirkt in allen Fächern fort, für die die Pathologie als Querschnittsfach tätig ist. Hieraus erwächst den PathologInnen eine besondere Verantwortung. Die Qualität, mit der das Fachgebiet seinen Beitrag für die Forschung und für die Krankenversorgung leistet, bestimmt seine Verankerung in der Medizin, die Wertschätzung durch die Gesellschaft sowie die Mittel, die für diese Aufg
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