Mitteilungen des BDI

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Herbst 2020

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Kontakt Tel.: 0611. 181 33 -21 /-22 • Fax: 0611. 181 33 -23 • [email protected]

Mitteilungen des BDI Internist 2020 · 61:939–944 https://​doi.org/​10.1007/​s00108-​020-​00859-0 © Springer Medizin Verlag GmbH, ein Teil von Springer Nature 2020

Redaktion Prof. Dr. med. Hans Martin Hoffmeister, Wiesbaden (v. i. S. d. P.)

Korrespondenzadresse Berufsverband Deutscher Internisten e. V. Schöne Aussicht 5 65193 Wiesbaden Folgen Sie uns auf Tel.: 0611 18133-0 Fax: 0611 18133-50   www.facebook.com/Ihr.BDI [email protected] | www.bdi.de   twitter.com/BDI_eV

Inhalt 941

Grenzen der Umsatzsteuerbefreiung bei ärztlichen Bereitschaftsund Notdiensten

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Chance statt Risiko: Mit Daten Leben retten

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Kein Etikettenschwindel an der Grenze ambulant-stationär

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Pandemiezeiten haben sich viele solidarische Interaktionen und gemeinsam durchgeführ­ te Hilfsaktionen gezeigt. Leider werden diese positiven Ansätze auch wieder einmal missbraucht. So ist in neuen Abschlüssen zwi­ schen Apothekern und Kosten­ trägern vereinbart, dass Apothe­ ker, zunächst einmal für einen Teil von Impfungen, diese selbst bei Patienten durchführen kön­ nen. Der Vorbehalt, dass eine solche Tätigkeit durch einen Arzt durchgeführt werden muss, ist dabei entfallen. Die Apothe­

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Der Internist 9 · 2020

ker versuchen damit eindeutig, eine klare Grenze zwischen den approbierten Berufsgruppen zu überschreiten. Hierbei bleibt offen, ob der Grund dafür das Streben nach mehr Verdienst, das Ausleben eines Kompetenz­ anspruches oder des Versuches, sich gegenüber Kostenträgern als omnipotenten Leistungser­ bringer darzustellen, als wesent­ liche Triebfeder zu sehen ist. Es verbleibt jedenfalls die Tatsa­ che, dass hier klare Grenzen zum ärztlichen Bereich überschritten werden. Im Rahmen der Gleich­ behandlung müssten Humanme­ diziner dann auch entsprechende Tätigkeiten als Apotheker über­ nehmen können. Dies ist schon bei Tierärzten der Fall. In der ent­ sprechenden Ausbildung in der Veterinärmedizin finden sich da­ für Abschnitte, welche als Ersatz­ stück dann in die ärztliche Aus­ bildung übernommen werden könnte