Preisvorbehaltsklauseln Formen und Anwendungsbereiche

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REPORT


t 1956 by Westdeutsdter Verlag, Köln und Opladen

Preisvorbehaltsklauseln Formen und Anwendungsbereiche Ergebnisbericht des Aroeitskreises Gubitz der Schmalenbach-Gesellschaft

Gliederung 1. Beweggründe

2. Arten der Preisvorbehaltsklauseln a) Allgemeine Preisvorbehaltsklauseln b) Preisgleitklauseln aa) Allgemeine Preisgleitklauseln bb) Mathematische Preisgleitklauseln ce) Totale und partielle Preisgleitklauseln 3. Bestimmung und Kontrolle des Gleitpreises a) Die Richtgrößen des Gleitpreises b) Festlegung der Stichtage c) Kontrolle der Gleitgrundlagen 4. Typische Preisgleitklauseln in einzelnen Geschäftszweigen a) Energiewirtschaft b) Schiffbau-Industrie c) Konstruktionsindustrie d) Baugewerbe 5. Gesetzliche Beschränkungen der Preisgleitklauseln 6. Wirtschaftliche Berechtigung der Preisgleitklauseln.

1. Beweggründe Die Beweggründe für die Vereinbarung von Preisvorbehaltsklauseln liegen in der Ungewißheit über die Kosten- und Preisentwiddung während .der Dauer eines Vertrages. Eine solche Vereinbarung ist insbesondere dann zwedanäßig, wenn zwischen dem Abschluß eines Vertrages und seiner Ausführung eine größere Zeitspanne liegt. Die Vertragschließenden halten eine itnderung der Preise oder der Kosten

während dieser Zeit für wahrscheinlich oder möglich und wollen sie bei der Vertragsabwicklung berücksichtigt wissen. Besteht eine Tendenz zur Preis- oder Kostensteigerung, so ist vornehmlich der Verkäufer an einer Preisvorbehalts-Klausel interessiert, im umgekehrten Falle der Käufer. Es kann aber auch sein, daß trotz einer bestehenden Tendenz zur Preis- und Kostensteigerung der Käufer die Aufnahme der Vorbehaltsklausel vorschlägt, um auf diese Weise einen möglichst günstigen Ausgangspreis aushandeln zu können. Als Mittel der Risikoverteilung und als sichernde Maßnahme sind deshalb Preisvorbehalts-Klauseln seit langem bekannt. Angewandt werden sie vor allem bei a) Sukzessivlieferungsverträgen, die sich über längere Zeiträume erstrecken, z.lB. bei Energielieferungs-Verträgen zwischen Energieerzeugern, Energieverteilern und Energieverbrauchern mit Vertrags abreden bis zu 30 Jahren, b) Verträgen über langfristige Einzelfertigung, z. B. Brücken- und Schiffsbau, Bau von Großmaschinen oder Großanlagen. In den letzten Jahren ist als weiterer Beweggrund für die Einführung von Preisvorbehalts-Klauseln der Wunsch' maßgebend gewesen, sich gegen kurzfristige und unvorhergesehene Änderungen der Wirtschaftslage zu sichern. Als solche kommen in Betracht a) Schwankungen der Weltmarktpreise für börsengängige Waren, soweit man sich gegen die ,damit verbundenen Risiken nicht durch Abschluß von Warentermingeschäften sichern kann, b) Preisschwankungen aller Art, die durch politische Ereignisse ausgelöst werden, wie Krieg, Streik, Tarifkämpfe, nationale oder supranationale Maßnahmen auf dem Gebiet der Zölle, Steuern, Handelsvemräge und des internationalen Zahlungsverkehrs, ' c) Preisschwankungen durch Währungsänderungen, ,d. h. durch eine Verschiebung der Relation zwischen der Inlandwährung und den Währungen des Auslandes, d) Preisschwankun