Probleme mit der Beantragung von Cannabinoiden in der Schmerztherapie
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Probleme mit der Beantragung von Cannabinoiden in der Schmerztherapie Praktische Tipps für Ärzte
Der MDK Nord hat erste Erfahrungen und Probleme mit der Verordnung von Cannabis-basierten Arzneimitteln aufgearbeitet. Er bemängelt, dass sich die Ärzte teils nicht hinreichend mit den Verordnungsmöglichkeiten auskennen. Eine Praxisleitlinie der Deutschen G esellschaft für Schmerzmedizin (DGS) kann da hilfreich sein.
Bemängelt wird auch, dass Ärzte bisweilen den Patientenwünschen in Bezug auf Cannabispräparate vorschnell nachgeben und Therapiealternativen mit besserer Evidenz nicht in Betracht ziehen. Und auch würden die Angaben zur Cannabistherapie, etwa die geplanten Dosierungen, teils von einem mangelnden Verständnis für die gewählten Arzneimittel zeugen.
Eine Ablehnung oder die Anforderung weiterer Dokumente verzögern den A ntrag – das ist ä rgerlich und u nnötig.
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Die meisten Cannabistherapien müssen von den Krankenkassen genehmigt werden (siehe Beitrag ab S. 20 in diesem Heft). Einen Einblick in die Genehmigungspraxis der Krankenkassen bieten Autoren des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Nord. Sie haben retrospektiv 2.200 Anträge aus dem Jahr 2018 ausgewertet [Schmerz. 2019;33:437–42] – und die verordnenden Ärzte als wesentliche P roblemquelle ausgemacht. Etwa ein Drittel der Anträge geht demnach zunächst nicht „durch“, weil Unterlagen und Angaben fehlen. Das betrifft u. a. die bisherigen und aktuellen Therapiemaßnahmen oder das bestehende Krankheitsbild – auch im Hinblick auf die genaue Ausprägung der Beschwerden. Teils gibt es Widersprüchlichkeiten zu der von der Krankenkasse erstellten Übersicht verordneter Arzneimittel. Auch banale Fehler wie veraltete Arztbriefe oder sogar vergessene Arztstempel können den Genehmigungsprozess verzögern.
MMW Fortschr Med. 2020; 162 (S8)
Die Datenauswertung rief den Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS), Dr. Johannes Horlemann, auf den Plan. Die Schmerztherapie ist der Hauptanwendungsbereich für Cannabis-basierte Arzneimittel. Horlemann gab der Analyse in einigen Punkten Recht. „Ein Patient muss alle Optionen einer Standardtherapie durchlaufen haben, bevor Cannabinoide in Betracht kommen“, erklärte er. Der Schmerztherapeut aus Kevelaer betont außerdem, dass Cannabinoide in der Schmerztherapie stets als Add-on-Therapie und nicht allein eingesetzt werden sollen. „Verordnern von Cannabis-Präparaten sollte die multimodale Schmerztherapie ein Begriff sein.“ Horlemann bestätigt, dass der häufigste Grund für die Ablehnung von Verordnungsanträgen deutschlandweit das Nichtausschöpfen von Standardtherapien sei. An anderer Stelle widerspricht er allerdings den MDK-Gutachtern. Diese bemängelten, dass Begriffe wie „schwerwiegende Erkrankung“ oder „schwerwiegende Symptome“ unzureichend definiert seien und erhebliche Interpretationsspielräume zuließen. Für die Palliativmedizin sei eine „schwere Beeinträchtigung der Lebensqualität“ im SGB V eindeutig definiert. Darunte
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