Berichterstattung zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
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Anke Siefer Gruppe 1.2 „Arbeitsweltberichterstattung“, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Dortmund, Deutschland
Berichterstattung zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Hintergrund Die Berichterstattung zu Sicherheit und Gesundheit ist im Sozialgesetzbuch (SGB) VII § 25 (1) festgeschrieben. So hat die Bunderegierung dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat jährlich einen statistischen Bericht über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit vorzulegen, der neben dem Unfall- und Berufskrankheitengeschehen auch die Berichte der Unfallversicherungsträger und der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden einbeziehen soll. Alle 4 Jahre ist laut SGB VII ein umfassender Bericht inklusive der Beschreibung von Maßnahmen vorgesehen. Die Berichterstattung zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit hat in Deutschland eine lange Tradition, bei der zunächst das Offensichtliche – die Vermeidung von Unfällen – im Vordergrund stand. Seit Langem spielt dabei aber auch die Gesundheit im weit gefassten Sinn der Ottawa-Charta von 1986 („Gesundheit ist mehr als die Abwesenheit von Krankheit“) eine wesentliche Rolle [1] sowohl als Voraussetzung, um arbeiten zu können, als auch als Ziel, diese während des Arbeitslebens zu erhalten. So verlangt die menschengerechte Arbeitsgestaltung nach Hacker und Richter [2] neben der Ausführbarkeit (Anforderungen sind mit individuellen physiologischen und psychologischen Voraussetzungen machbar) mit Schädigungslosigkeit (keine Gesundheitsschäden) und Beeinträchtigungsfreiheit (keine potenziell negativen Auswirkungen, die sich langfristig auswirken könnten) ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit der Beschäftigten.
Die in der vierten Stufe im hierarchischen Modell der menschengerechten Arbeitsgestaltung geforderte Persönlichkeitsförderlichkeit (Potenzial entfalten, Fähigkeiten ausbauen und damit die Persönlichkeit entwickeln) geht über den engeren Schutz der Gesundheit hinaus – auch wenn Wohlbefinden, Zufriedenheit und Gesundheit dadurch positiv beeinflusst werden können. Dieser Blickwinkel macht einen breiteren Ansatz der Berichterstattung erforderlich, der z. B. auch Rahmenbedingungen bei der Arbeit und verschiedene damit in Zusammenhang stehende Merkmale wie gesundheitliche Beschwerden und Zufriedenheit einbeziehen muss. Dabei ist aber auch der allgemeine „Wandel“ zu berücksichtigen. Früher wurden mit diesem Begriff besondere Veränderungen benannt, heute ist er jedoch im Kleinen wie im Großen allgegenwärtig. Der Wandel ist heutzutage durch viele Aspekte gekennzeichnet, die unterschiedlich verzahnt sind: strukturelle Veränderungen wie der demografische Wandel (im Sinne von Alterung und Diversifizierung [3–6]), technische Veränderungen (hin zur Dienstleistungs- bzw. Wissensgesellschaft, Technisierung, Digitalisierung [4, 7–9]) und Entwicklungen, die eher arbeitsorganisationale Auswirkungen haben (z. B. neue Erwerbsformen [10, 11], neue Arbeitszeitmodelle, stärker werdende Vermischung von Arbeitsund Privatleben [12, 13]). Dabei wirken diese auf unterschiedlic
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