Infektionen vorbeugen - was das RKI empfiehlt

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REPORT


Infektionen vorbeugen – was das RKI empfiehlt

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Um das Infektionsrisiko für Praxisteam und Patient effizient einzudämmen, listet die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch-Instituts (RKI) ausführlichst in ihrer Empfehlung grundsätzliche Schutzmaßnahmen auf. Was davon ist für Zahnärzte und Zahnärztinnen entscheidend? Auch wenn das meiste bekannt sein dürfte – eine Auffrischung kann – besonders in den jetzigen Zeiten – nie schaden.

Dr. Consuela Codrin // Regensburg

D

ie Basis für den adäquaten Schutz vor Infektionen für das gesamte Team ist ein ausgefüllter Anamnesebogen, der in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren ist. Werden hierbei z.B. Hepatitis C oder HIV angegeben, müssen im Vorfeld andere Maßnahmen vorbereitet werden als bei nichtinfizierten Patienten. Des Weiteren muss sich besonders der Zahnarzt vor jeder Behandlung ins Gedächtnis rufen, welche Übertragungswege für Erreger vom Patienten zum Behandler/zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) möglich sind: →→ Direkter Kontakt durch Blut, Speichel und andere Sekrete (z. B. oraler Eiter) auf Haut und Schleimhaut →→ Indirekter Kontakt durch kontaminierte Instrumente, Werkstücke, Materialien und Hände →→ Inhalation der Aerosole aus kontaminiertem Wasser der Winkelstücke/Turbinen/Sprayvits während der Behandlung in der Mundhöhle des Patienten Durch Blut übertragbar sind Hepatitis-B-, Hepatitis-C-Viren und HIV. Durch direkten oder indirekten Kontakt können Herpes-simplex-Viren und Staphylokokken weitergegeben werden. Über Tröpfchen (Speichel, Aerosole) wechseln Bakterien und Viren den Wirt, die die Atemwege befallen oder in systemischen Infektionen (z. B. Influenza) resultieren können. Auch Tuberkulose-Erreger werden auf diesem Weg übertragen.

Abformungen und zahntechnische Werkstücke

Zahntechnische Werkstücke, Abformungen und Bissnahmen sind als kontaminiert anzusehen. Deswegen sind eine Reini2020 | 05 der junge zahnarzt

gung und Desinfektion vor Abgabe in das zahntechnische Labor unumgänglich. Beschäftige im Zahntechniker-Labor und Dritte während des Transports dorthin dürfen keinem Infektionsrisiko ausgesetzt werden. Hierzu müssen die Angaben des Herstellers der zahntechnischen Materialien beachtet und eingehalten werden.

Berufs- und Schutzkleidung

Die Berufskleidung schützt nicht vor schädigenden Einflüssen, sondern ist nur als berufsspezifische Kleidung anzusehen. Somit kann sie sowohl in der Praxis, in Wäschereien als auch im eigenen Haushalt gewaschen werden. Anders muss hingegen mit der Schutzkleidung verfahren werden, da sie als kontaminiert eingestuft wird. Diese ist abhängig des Waschverfahrens (thermisch/chemothermisch) in widerstandfähigen Säcken oder Behältern getrennt von der Berufskleidung zu sammeln und zu reinigen. Im Umkleideraum müssen sowohl Privatkleidung als auch benutzte und saubere Berufskleidung getrennt voneinander gelagert sein. Schutzkleidung darf nicht in Pausenräumen getragen werden.

Hygieneplan

Ein überschaubarer, transparenter und verständlicher Hygieneplan (si