Medikamente und Fahrsicherheit

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REPORT


Springer Medizin Verlag GmbH, ein Teil von Springer Nature 2020 Wissenschaftliche Leitung B. Madea, Bonn

CME Zertifizierte Fortbildung Medikamente und Fahrsicherheit G. Skopp1 · M. Graw2 · F. Mußhoff1 1 2

Forensisch Toxikologisches Centrum GmbH, München, Deutschland Institut für Rechtsmedizin München, LMU, München, Deutschland

Zusammenfassung

Online teilnehmen unter: www.springermedizin.de/cme Für diese Fortbildungseinheit werden 3 Punkte vergeben. Kontakt Springer Medizin Kundenservice Tel. 0800 77 80 777 (kostenfrei in Deutschland) E-Mail: [email protected] Informationen zur Teilnahme und Zertifizierung finden Sie im CME-Fragebogen am Ende des Beitrags.

Bis zu 20 % aller Arzneimittel können die Fahrsicherheit beeinträchtigen; dies wird anders als unter Drogen- oder Alkoholeinfluss erst bei groben Auffälligkeiten oder Unfällen evident. Sind Wirkungen der Medikation zumindest mitursächlich, werden Verkehrsverstöße nach §§ 315–316 des Strafgesetzbuches (StGB) geahndet. Ein hohes Gefährdungspotenzial weisen lang wirksame Sedativa/Hypnotika, Antihistaminika der 1. Generation, Neuroleptika und trizyklische Antidepressiva auf. Auch frei verkäufliche Medikamente können die Fahrsicherheit beeinträchtigen. Bei Kombination von Medikamenten geben Fachinformationen und Interaktionsdatenbanken über schwerwiegende Wechselwirkungen Auskunft. Oft ist von einer additiven Wirkungsverstärkung auszugehen; gleichzeitiger Alkoholkonsum sollte vermieden werden. Zur Analyse sind identifizierende Methoden, bei unbekannten Stoffen breit angelegte, u. U. ungerichtete Suchanalysen anzuwenden. Bei einer Beeinträchtigung ist eine Einzelfallbewertung vorzunehmen. Schlüsselwörter Strafrechtliche Ahndung · Risikobewertung · Medikamente · Medikamenteninteraktionen· Analytik

Lernziele Nach der Lektüre dieses Beitrags ... – können Sie den Unterschied zwischen Fahrsicherheit und Fahreignung erklären. – kennen Sie die gesetzlichen Grundlagen der Ahndung einer Fahrt unter Medikamenteneinfluss bei relevanten Auffälligkeiten. – wissen Sie, wie medikamentenbedingte Risikobewertungen vorgenommen werden können. – kennen Sie relevante Arzneimittelgruppen, die die Fahrsicherheit beeinträchtigen können. – wissen Sie um das Interaktionsrisiko, insbesondere mit Alkohol.

Rechtsmedizin 6 · 2020

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Kasuistik. CME

Ein Kleinbus fuhr mit konstanter Geschwindigkeit von 30 km/h bei Rotlicht über eine Kreuzung, durchquerte eine Hecke und fuhr auf einen parkenden Pkw auf. Laut Zeugenangaben schien der Fahrzeugführer über dem Lenkrad zusammengesunken zu sein. Die Ersthelfer fanden den Mann bewusstlos, krampfend und zunächst nicht ansprechbar vor. Beim Eintreffen der Polizei vor Ort wirkte er stark betrunken, klarte jedoch zunehmend auf. Laut blutentnehmendem Arzt konnte er die Tests sicher durchführen und wurde als unauffällig beurteilt. In der Blutprobe konnten Alkohol oder Drogen nicht nachgewiesen werden, jedoch Tramadol in einer Konzentration deutlich oberhalb des therapeutischen Bereichs. Der Fahrer hatte am Morgen bei stärkeren Schmerzen als in den Tage