Parteiautonomie in Versicherungssachen: Eine Streitschrift
- PDF / 311,707 Bytes
- 18 Pages / 439.37 x 666.142 pts Page_size
- 49 Downloads / 155 Views
Parteiautonomie in Versicherungssachen: Eine Streitschrift Jens Gal
Angenommen: 4. November 2020 © Der/die Autor(en) 2020
Zusammenfassung In einem viel erwarteten Urteil stellte der EuGH nunmehr seine Rechtsauffassung hinsichtlich der subjektiven Erfassung von Versicherten unter einem Großrisikovertrag durch eine dort enthaltene Gerichtsstandsklausel klar. Für Kenner der Materie wenig überraschend, hielt der EuGH in der Balta-Entscheidung an seiner Position unter der Peloux-Entscheidung fest und urteilte, dass solche Gerichtsstandsklauseln grundsätzlich Verträge zu Lasten Dritter wären, würde man sie in der Gestalt auf Versicherte erstrecken – die der Klausel nicht formgültig zugestimmt haben –, dass diese dadurch der Internationalen Zuständigkeit von Gerichten verlustig gingen, die sie ansonsten hätten anrufen können. Der EuGH wendet diesen Grundsatz nunmehr unbedingt auch auf Großrisikoverträge an und weigert sich zudem kategorisch eine Ausnahme zu machen, selbst wenn der Versicherte keine wirtschaftlich schwächere Partei ist, die des Schutzes bedarf, es sei denn, der Versicherte ist selbst ein Gewerbetreibender im Versicherungsbereich. Während dies, eher noch milde ausgedrückt, schwer nachvollziehbar erscheint, verbleiben Möglichkeiten diese untaugliche Rechtsprechung auszuhebeln, um das Rechtsprodukt und die zugrundeliegenden Berechnungsgrundlagen nicht zu gefährden.
Der Verfasser ist ehemaliger Inhaber einer Juniorprofessur für Versicherungsrecht an der Goethe-Universität, Frankfurt und gegenwärtig Vertreter einer Professur an der Universität Trier. J. Gal () Universität Trier, Universitätsring 15, 54286 Trier, Deutschland E-Mail: [email protected]
K
J. Gal
Abstract In a long-awaited judgment, the ECJ clarified its position regarding the opposability of forum selection clauses towards persons co-insured under a large risk contract. Quite unsurprising, the ECJ in its present Balta-decision upholds its stance taken in the Peloux-decision, and rules that such forum selection clauses are in principle contracts to the detriment of a third party, were they to be given the effect of derogating from the jurisdiction of courts otherwise available to the coinsured without him having agreed to the forum selection clause. The ECJ applies this principle without reservation to large risk contracts, and even refuses to make an exception where the co-insured does not meet the criterion of economically weaker party in need of protection unless the co-insured is itself an insurance professional. While this seems ill-conceived, to say the least, there might still be ways to circumvent to protect the legal product that is insurance and safeguard the underlying calculation assumptions.
1 Einführung Die Rechtsprechung des EuGH war schon seit jeher ein abgeschlossenes System, das sich nur um die auszulegenden Normen und frühere eigene Urteile kümmert, ohne mit seinem Umfeld ansonsten in nennenswerten Austausch zu treten. Lange (und erfolglos) muss man suchen, um Entscheidungen des EuGH zu finden, die Quellen zitieren
Data Loading...