Rechte und Pflichten beim Einbau und Betrieb von Rauchwarnmeldern Gr

Am 1. Januar 2017 wurde mit dem Inkrafttreten des „Dritten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung für Berlin“ auch im letzten der 16 Bundesländer eine Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern in der Landebauordnung festgeschrieben. Möglicherweise aufgr

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Rechte und Pflichten beim Einbau und Betrieb Grundlagen und Praxistipps für Eigentümer, Mieter und Dienstleister in der Wohnungswirtschaft

Rechte und Pflichten beim Einbau und Betrieb von Rauchwarnmeldern

Lars Inderthal

Rechte und Pflichten beim Einbau und Betrieb von Rauchwarnmeldern Grundlagen und Praxistipps für ­Eigentümer, Mieter und Dienstleister in der ­Wohnungswirtschaft

Lars Inderthal infra-pro GmbH Ehringshausen, Deutschland

ISBN 978-3-658-21768-6 ISBN 978-3-658-21769-3  (eBook) https://doi.org/10.1007/978-3-658-21769-3 Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Springer Vieweg © Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2018 Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlags. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichenund Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. Der Verlag, die Autoren und die Herausgeber gehen davon aus, dass die Angaben und Informationen in diesem Werk zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vollständig und korrekt sind. Weder der Verlag noch die Autoren oder die Herausgeber übernehmen, ausdrücklich oder implizit, Gewähr für den Inhalt des Werkes, etwaige Fehler oder Äußerungen. Der Verlag bleibt im Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutionsadressen neutral. Lektorat: Karina Danulat Gedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier Springer Vieweg ist ein Imprint der eingetragenen Gesellschaft Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH und ist ein Teil von Springer Nature Die Anschrift der Gesellschaft ist: Abraham-Lincoln-Str. 46, 65189 Wiesbaden, Germany

Vorwort Als Anfang der 2000er Jahre in Rheinland-Pfalz über die Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnung diskutiert wurde, habe ich die Debatte sehr kritisch verfolgt. Das Ziel – die Rettung von Menschen – war ehrenhaft, aber als Baurechtler hatte ich Bedenken, ob die Landesbauordnung das richtige Gesetz war, um dieses Ziel zu erreichen. Die Maßnahmen zum baulichen Brandschutz im Wohnungsbau, die die Landesbauordnungen in ihren Paragraphen regelt, betreffen weitgehend die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch auf benachbarte Wohnungen. Sie schützen jedoch nicht die Personen in einer brennenden Wohnung. Für diese kommt auch der abwehrende Brandschutz in der Regel zu spät. Es bleibt den Bewohnern im Falle eines Brandes in der Wohnung nur die „Selbstrettung“. Und