So verschreiben Sie Cannabis-Arzneien
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verschreiben Sie Cannabis-Arzneien GKV-Regelungen -- Autoren: S. Gottschling, M. Seibolt
Immer noch scheuen viele Ärzte die bürokratischen Hürden und den Aufwand, der mit der Initiierung einer Cannabis-basierten Arzneimitteltherapie verbunden ist. Tatsächlich müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein – doch kann in vielen Fällen die Erstattung für eine Therapie mit relativ geringem Aufwand gelingen.
Die Grundvoraussetzungen für eine Kostenübernahme der Cannabis-basierten Arzneimitteltherapie durch die GKV ist in § 31 Abs. 6 SGB V festgehalten. Aus allen bestehenden Regeln ergibt sich ein Algorithmus für das ärztliche Vorgehen (Abb. 1). Grundsätzlich gilt, dass jeder approbierte Arzt eine Cannabis-basierte Arzneimitteltherapie verordnen darf. Eine besondere Qualifikation ist nicht erforderlich. Lediglich Zahn- und Tierärzte dürfen Cannabis- basierte Arzneimittel nicht verordnen. Algesiologikum – Zentren für Schmerzmedizin, Tagesklinik für Schmerzmedizin, München
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Wann dürfen Cannabinoide verordnet werden? Hierzu müssen drei wesentliche Grundvoraussetzungen erfüllt sein: Die Krankheit des Patienten muss schwerwiegend sein, eine zumutbare, allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlungsalternative muss fehlen, und es muss eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder schwerwiegende Symptome vorliegen. 1. Die Krankheit muss schwerwiegend sein Sie gilt dann als schwerwiegend, wenn sie lebens bedrohlich ist oder aufgrund der Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörung die Lebensqualität auf Dauer beeinträchtigt (§ 33 Arzneimittelrichtlinien, siehe auch Urteile des Landessozialgerichts [LSG] Hamburg vom 2. April 2019, Az.: L 1 KR 16/19 B ER und des LSG Nordrhein-Westfalen vom 30. Januar 2019, Az.: L 11 KR 442/18 B ER). Das gilt natürlich grundsätzlich für alle Palliativpatienten, kann aber auch bei hoch chronifizierten Schmerz patienten und vielen anderen Erkrankungen – z. B. chronisch-entzündliche Darmerkrankungen wie Colitis ulcerosa und Morbus Crohn – zutreffen. Auch hierzu gibt einige exemplarischer Urteile. Im Antragsverfahren sollte man versuchen, die gesundheitsbezogenen, die Lebensqualität beeinträchtigenden Faktoren der Krankheit z. B. in ihrer psy-
MMW Fortschr Med. 2020; 162 (S8)
Die Beratung des Patienten wird vergütet.
chischen/somatischen, funktionellen, sozialen und/ oder psychologischen/emotionalen Dimension he rauszuarbeiten. Beispiele wären eine begleitende Depression, Schlafstörungen oder auch ein sozialer Rückzug. 2. Es darf keine zumutbare Behandlungsalternative verfügbar sein Hier reicht es aus, dass sich der behandelnde Arzt, der den Antrag befürwortet, ausführlich mit dem individuellen Krankheitsbild des Versicherten auseinandersetzt. Er stellt die bisherigen, in der Regel frustranen Therapieversuche – medikamentöse, aber auch Physio- und Psychotherapie sowie stationäre Aufenthalte – dar und beschreibt die eingetrete
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