Von der Aufruhrsteuer bis zum Zehnten Fiskalische Raffinessen aus 50

Dieses kleine Buch liefert historisch belegte Fakten ungewöhnlicher Maßnahmen und raffinierter Ideen aus der langen Leidensgeschichte der Steuern und Abgaben, die Schlaglichter auch auf heutige Eigenwilligkeiten und empfundene Absurditäten der Steuergeset

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REPORT


Reiner Sahm

Von der Aufruhrsteuer bis zum Zehnten Fiskalische Raffinessen aus 5000 Jahren

Reiner Sahm Berlin, Deutschland

ISBN 978-3-658-05788-6 DOI 10.1007/978-3-658-05789-3

ISBN 978-3-658-05789-3 (eBook)

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Springer Gabler © Springer Fachmedien Wiesbaden 2014 Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlags. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. Lektorat: Irene Buttkus Layout: Peter Mühlfriedel Gedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier Springer Gabler ist eine Marke von Springer DE. Springer DE ist Teil der Fachverlagsgruppe Springer Science+Business Media. www.springer-gabler.de

VORBEMERKUNG

Die 5000-jährige Geschichte des Steuerwesens ist voller fiskalischer Raffinessen beim Bestreben staatlicher Institutionen, Herrscher oder Gemeinwesen, ihren Bedarf an Arbeits-, Sach- und Geldleistungen von Untertanen oder Bürgern einzufordern. Zu derartigen Raffinessen kam es vornehmlich in Zeiten ökonomischer Bedrängnis im Gefolge kriegerischer Auseinandersetzungen, luxuriöser Ansprüche der Herrschenden sowie finanzieller Fehlleistungen des Gemeinwesens. Manche muteten absonderlich oder gar absurd an. Bartsteuer, Fenstersteuer, Galgensteuer, Hexengeld, Hochzeitssteuer, Luftsäulensteuer, Nachtigallensteuer, Seelensteuer, Spatzensteuer, Ungläubigensteuer, Urinsteuer – all dies waren irrwitzige Steuern, über die man – sofern man davon nicht betroffen ist – lächeln kann. Durch derart absonderliche Steuern wurden zumeist ohnehin Bedürftige belastet und es nimmt nicht wunder, dass die Betroffenen versuchten, sich ihnen listenreich zu entziehen oder diese notfalls gewaltsam abzuwehren. Leid und Elend haben absurde Steuern hervorgerufen, die in erster Linie zur Ausplünderung der Menschen führten und der Staatsbereicherung dienten. Darunter waren sowohl diskriminierende Lenkungs- als auch Kriegssteuern, die die Untertanen in ohnmächtige Verzweiflung getrieben haben. Aber nicht nur die absonderlichen und abwegigen Steuern führten seit 5000 Jahren den Kerngedanken des Steuerrechts ins Absurde, sondern zugleich auch die sogenannten Reformen im Steuerwesen. Dazu äußerte sich schon der römische SENATOR CASPARIUS sarkastisch zur „Steuerreform“ des Finanzministers SCAEFARIUS unter Kaiser HADRIAN (76 – 138): „Zu loben ist diese deine Steuerreform vor allen Steuerr