Arbeitsschutz bei der Versorgung von COVID-19-Patienten

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REPORT


N. P. Mayr1 · S. Sernetz2 · F. Heitzer2 · M. Joner3,4 · P. Tassani-Prell1 1

Institut für Anästhesiologie, Deutsches Herzzentrum München des Freistaates Bayern, Technische Universität München, München, Deutschland 2 Deutsches Herzzentrum München des Freistaates Bayern, Technische Universität München, München, Deutschland 3

Klinik für Herz- und Kreislauferkrankungen, Deutsches Herzzentrum München des Freistaates Bayern, Technische Universität München, München, Deutschland

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Partner Site Munich Heart Alliance, Deutsches Zentrum für Herz-Kreislauf-Forschung (DZHK) e. V., München, Deutschland

Arbeitsschutz bei der Versorgung von COVID-19-Patienten Relevante Gesetze und Regelungen für das versorgende Personal Hintergrund Die aktuelle COVID-19-Pandemie stellt weltweit anästhesiologisches, notfallmedizinisches und intensivmedizinisches Personal vor unbekannte Herausforderungen. Neben der Vorhaltung und dem Aufbau von Intensivkapazitäten und Beatmungsgeräten ist der persönliche Schutz des Personals ein elementarer Bestandteil. In anderen Ländern (hier vornehmlich den USA und Großbritannien) ist ein Mangel an PSA-Ausstattung (PSA: persönliche Schutzausrüstung) offensichtlich. So findet man beispielsweise bei Twitter unter #ppnow zahlreiche Beispiele improvisierter Schutzausrüstung, wie Mülltüten oder Plastiktüten als Gesichtsschutz [31]. Die Wichtigkeit der PSA und der suffizienten Schutzausrüstung zeigt sich bei der endotrachealen Intubation besonders, wie zuletzt mittels eines simulierten Hustenstoßes gezeigt werden konnte [14]. Bis Ende April 2020 wurden über 1900 Verdachtsanzeigen bezüglich einer Berufskrankheit nach der Diagnosestellung einer SARS-CoV-2-Infektion bei Beschäftigten im Gesundheitswesen gestellt [28]. Ziel dieser Übersicht soll sein, die aktuelle Gesetzeslage bezüglich des Arbeitnehmerschutzes durch PSA darzustellen. Trotz einer landesweiten medizinischen

Krisensituation sind die relevanten Gesetze und Verordnungen weiterhin als gültig anzusehen.

Arbeitgeber verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen einzuhalten und diese bei sich ändernden Gegebenheiten anzupassen (§ 3 ArbSchG) [10].

Grundlage des Arbeitsschutzes in Deutschland

Arbeitsschutz bei COVID-19

Als Arbeitsschutz werden alle Maßnahmen und Mittel verstanden, die den Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen bewahren sollen. Dazu gehören neben der Vermeidung von Arbeitsunfällen auch der Schutz vor akuten und chronischen Gesundheitsschäden. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen durch eine adäquate PSA spielen hier eine grundlegende Rolle. In Deutschland wird der Arbeitsschutz dual überwacht, zum einen durch die staatlichen Aufsichtsbehörden (Bundesländer, Regierungspräsidien, zuständige Landkreise) und zum anderen durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Für nichtstaatliche Gesundheitseinrichtungen ist hierbei die gewerbliche Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zuständig, für staatliche Gesundheitseinrichtungen die zuständige Unfallkasse der Länder. Die wi