Checkpointinhibitoren bereichern die Systemtherapie
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Die Leitlinie zur Therapie des Harnblasenkarzinoms wurde aktualisiert.
S3-Leitlinie Harnblasenkarzinom Version 2.0
Checkpointinhibitoren bereichern die Systemtherapie Mit der Zulassung der Checkpointinhibitoren haben sich die Optionen zurm Therapie des metastasierten Harnblasenkarzinos grundlegend geändert. Die aktualisierte Leitlinienversion 2.0 enthält s ieben ü berarbeitete und neun neue Empfehlungen.
I
m Vergleich zur Vorgängerversion wartet die neue S3-Leitlinie zum Harnblasenkarzinom mit umfangreichen Änderungen auf. Geschuldet ist das den neuen Therapieempfehlungen für Patienten mit einem metastasierten Urothelkarzinom in der Erst- und Zweitlinientherapie. Zwar bleibt die cisplatinhaltige Kombinationschemotherapie bestehend aus Methotrexat, Vinblastin, Adriamycin und Cisplatin oder Gemcitabin und Cisplatin in der Erstlinientherapie nach wie vor der Goldstandard, doch nun eröffnen die Checkpointinhibitoren eine a lternative Therapieoption für zumindest einen Teil der Patienten, für die eine cisplatinhaltige Kombinationschemotherapie nicht infrage kommt. URO-NEWS 2020; 24 (9)
Wann braucht es eine Alternative zu Cisplatin? Als nicht cisplatingeeignet gilt ein Patient gemäß der aktuellen Leitlinienempfehlung, wenn der WHO- oder ECOG-Performance-Status(PS) bei 2 oder darüber respektive der Karnofsky-PS bei 70 % oder darunter liegt. Als Kriterium gilt außerdem die Kreatinin-Clearance, wobei der Grenzwert von ≤ 40 ml/min auf ≤ 60 ml/min angehoben wurde. Im Bereich von 40–60 ml/min kann, so die Empfehlung, mit „Cisplatin in aufgeteilten Dosen behandelt werden“ – vorausgesetzt, der Patient weist einen guten ECOG-PS auf und hat keine weiteren Komorbiditäten. Ebenfalls gelistet sind ein audiometrischer Hörverlust ≥ Grad 2 CTCAE (Common Terminology Criteria
for Adverse Events) Version 4, periphere Neuropathien ≥ Grad 2 CTCAE sowie eine Herzinsuffizienz NYHA-Klasse > III. Jeder einzelne Paramater gilt für sich als Ausschlusskriterium. Praxistaugliche Biomarker, mit denen sich der Erfolg einer Chemo- beziehungsweise einer Immuntherapie vorhersagen lässt, wie man sie von anderen Tumorentitäten her kennt, gibt es für das Urothelkarzinom bislang nicht, so das evidenz-
Leitlinie Früherkennung, Diagnose, Therapie und Nachsorge des Harnblasenkarzinoms Entwicklungsstufe: S3 Stand: 1.3.2020 Gültig bis: 30.9.2021 AWMF-Registernummer: 032/038OL https://www.awmf.org/leitlinien/ detail/ll/032-038OL.html Federführende Fachgesellschaft: Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. und Deutsche Krebsgesellschaft
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Medizin ak tuell
S3-Leitlinie Harnblasenkarzinom Version 2.0
Nachgefragt
Fortschritt für „Cisplatin-unfitte“ Patienten Die aktualisierte Leitlinie zum Harnblasenkarzinom bietet Patienten und ihren Behandlern neue Therapieoptionen. Was die Zulassung der Checkpointinhibitoren tatsächlich bedeutet, erklärt Prof. Arnulf Stenzl.
?? Bei nicht cisplatingeeigneten Patienten
mit metastasiertem Urothelkarzinom und positivem PD-L1-Status gelten die ImmunCheckpointinhibitoren Pem
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