Die Mitochondrienersatztherapie. Eine rechtliche und rechtspolitische Analyse zwischen PID, Eizellspende und Keimbahnthe

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https://doi.org/10.1007/s00350-020-5692-y

Die Mitochondrienersatztherapie. Eine rechtliche und rechtspolitische Analyse zwischen PID, Eizellspende und Keimbahntherapie. Von Maja Caroline Lehmann. Mohr Siebeck, Tübingen 2020, geb., 366 S., € 109,00 Aufgrund ihrer Forschungs- und Entwicklungsdynamik erzeugt die Fortpflanzungsmedizin fortlaufend rechtspolitischen Klärungsbedarf. Eine aktuelle Spezialfrage ist die Mitochondrienspende. Mit ihr befasst sich das hier vorzustellende Buch, das der Juristischen Fakultät in Düsseldorf als Dissertation vorlag. Präzis und umfassend erläutert es zu dem Thema den medizinischen Sachstand und die Rechtslage – in der Bundesrepublik Deutschland sind dies vor allem Verbotsnormen oder planwidrige Rechtslücken – und entfaltet einen Vorschlag für eine gesetzliche Normierung. Zum Sachverhalt: Für Frauen mit Kinderwunsch, bei denen eine Mutation ihrer mitochondrialen DNA vorliegt, eröffnet sich jetzt die Aussicht, ein hiervon unbelastetes Kind zur Welt bringen zu können. Mitochondriopathien sind nicht heilbar. Sofern ein Kind mit einer solchen Mutation zur Welt kommt, können klinische Symptome mild sein oder ausbleiben. Aber im Problemfall ist das Kind nicht lebensfähig oder wird unter schweren, etwa das Herz, das zentrale Nervensystem oder die Muskulatur betreffenden Krankheitsbildern zu leiden haben (S. 35 f.). Um das Risiko für ein erhofftes Kind auszuschließen, lässt sich bei einer Frau, deren Mitochondrien von dem Defekt betroffen sind, der Zellkern ihrer Eizelle mit einer intakten Eizellhülle umgeben. Hierfür ist eine fremde Eizelle erforderlich, wobei im Unterschied zur herkömmlichen Form der Eizellspende nur die Eizellhülle als „Sitz“ der Mitochondrien benötigt wird. Das Genom des so geborenen Kindes wird zu ca. 0,2 % von der DNA der Spenderin geprägt sein. Es verdankt seine Existenz mithin nicht nur seinem genetischen Vater und der austragenden Frau, von der der Zellkern stammt und die auch die soziale Mutter sein wird, sondern zusätzlich der Frau, die die Eizellhülle beigesteuert hat („DreiEltern-Kind“). Seit 2016 sind weltweit vereinzelt Kinder nach einer solchen Mitochondriengabe geboren worden; weitere Geburten sind zu erwarten. Ungeachtet offener Forschungsfragen sind drei Verfahrensweisen denkbar: (1) Transfer der Teilungsspindel der Wunschmutter in die Eizelle der Spenderin, die entkernt worden ist; (2) Transfer der Vorkerne der Wunschmutter und des Wunschvaters in die gespendete Eizellhülle; (3) Polkörpertransfer. In den Fallkonstellationen (2) und (3) hat die Befruchtung bzw. die Vereinigung von Samen- und Eizelle bereits eingesetzt. Allerdings ist nach deutscher Legaldefinition auch hier noch kein „Embryo“ vorhanden. Die Prädizierung des frühen menschlichen Lebens als Embryo greift in der Bundesrepublik anders als z. B. in Großbritannien (S. 247) erst nach der Auflösung der Vorkerne. Das Buch stellt Vor- und Nachteile der drei Vorgehensweisen vor und erwähnt, dass ggf. eine Kontrolle durch Präimplantationsdiagnostik erfolgen sollte, auf die die deutsche PIDGes