Gangbare Wege in der Epidemie

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REPORT


Gangbare Wege in der Epidemie Hygiene-Pauschale. Die Kolumne „Der gangbare Weg“ hatte sich bei Einführung der Corona-Pauschale im April bereits mehrfach mit der sogenannten COVID-19-Pauschale des Beratungsforums für zahnärztliche Gebührenordnungsfragen befasst. Nun hat sich kurzfristig ab dem 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2020 die Sachlage nochmals verändert: Der COVID-19-Zuschlag (ehemals GOZ-Nummer 3010a mit 2,3-fachem Faktor) wurde stark gekürzt.

JEDE MENGE BESONDERE UMSTÄNDE

AUTOR: DR. DR. ALEXANDER RAFF

Der Beschluss Nr. 36 des Beratunforums lautet nunmehr, dass für die immer noch bestehenden erhöhten Schutzaufwände die GOZ-Nummer 3010a analog zum Einfachsatz, das heißt zu einem Betrag von 6,19 Euro je PKVPatient und je Sitzung berechnet werden kann. Eine sachlich-fachliche Begründung, dass sich die Kosten für diverse Schutzmaßnahmen seit Beginn Oktober auf weniger als die Hälfte reduziert hätten, gibt es allerdings nicht. So stellt sich die Frage, inwieweit auch nur ansatzweise eine zwar einfache, aber dennoch realiter sehr niedrige – wenn nicht in vielen Fällen zu niedrige – Pauschale geeignet ist, die tatsächlich bei der Behandlung entstehenden Mehrkosten bedingt durch die COVID19-Pandemie in der Rechnung abzubilden. Beim Beschreiten dieses einfachen Weges muss sich der Zahnarzt dieser Problematik immer bewusst sein.

FAKTORSTEIGERUNG NACH § 5,2 GOZ

Zum Glück erwähnt der Beschluss 36 explizit, dass als zweiter, alternativ gangbarer Weg auch eine Faktorsteigerung nach § 5,2 GOZ als geeignetes Mittel zur Abbildung der gestiegenen Hygienekosten in der Pandemie zur Verfügung steht. Auch in einer Pandemie gelten die Kriterien des § 5,2 zur

DER FREIE ZAHNARZT - November 2020

besondere Umstände durch Behandlung unter den spezifischen gesetzlichen Vorgaben während der Coronapandemie in eine Begründung zu fassen, die sich ebenfalls ohne allzu großen Verwaltungsaufwand bei jeweils geeigneten Gebührennummern in der Rechnung findet. Hierbei ist nicht nur der gestiegene Kostenaufwand für Mund-NasenSchutz, FFP2-Masken, Gesichtsschutz, Handschuhe, Schutzkleidung, Desinfektionsmittel etc. zu berücksichtigen, sondern die ganzen besonderen weiteren Umstände, die das Behandeln jedes einzelnen Patienten gerade so kompliziert machen.

Faktorerhöhung nach wie vor: erhöhte Schwierigkeit, erhöhter Zeitaufwand sowie die Umstände bei der Ausführung. Gerade die letzte Begründung der besonderen Umstände, die in der Vergangenheit vielfach ein Schattendasein führte, sollte jetzt im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen. Denn was liegt offener Zutage, als dass die zahnärztliche Behandlung unter den geänderten Kriterien der diversen Coronaverordnungen ganz besonderen Umständen unterliegt. Und so liegt es nahe, die

Dies beginnt beim „social distancing“ des Patienten in der Praxis (am Empfang, im Flur, im umgestalteten Wartebereich, bei der Nutzung der sanitären Einrichtungen, beim Belegen des Sprechzimmers). Es geht weiter mit dem deutlich erhöhten Organisationsaufwand bei der Terminvergabe, der Behandlungsplanung, der Behandlungskoor