Menschenrechte: ein kontroverses Diskursfeld
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Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession
Menschenrechte: ein kontroverses Diskursfeld Über seine begrenzte Bedeutung für die Soziale Arbeit Der einflussreiche Vorschlag, dass Soziale Arbeit sich selbst als Menschenrechtsprofessionen begreifen und ein eigenständiges menschenrechtliches Mandat beanspruchen kann, ist auf den ersten Blick attraktiv. Denn Soziale Arbeit wird damit aufgefordert, sich nicht allein an politischen und rechtlichen Aufgabenzuweisungen zu orientieren, sondern die Menschenrechte als eine verbindliche Ethik in Anspruch zu nehmen und auf dieser Grundlage für die grundlegenden Rechte ihrer Adressat_innen einzutreten.
A
ls theoretische Grundlage für eine Neubestimmung von Professionalität ist dieser Vorschlag (s. Staub Bernasconi 2007a, b, 2016, 2019; vgl. u. a. auch Spatschek und Steckelberg 2018)1 jedoch nicht geeignet. Denn er blendet aus, dass der Verweis auf die Menschenrechte kein sicheres Fundament für die Klärung der Frage bietet, was in der Sozialen Arbeit getan und unterlassen werden sowie wie sich Soziale Arbeit zu den weitreichenden Kontroversen dazu verhalten sollte, was menschenrechtlich geboten, zulässig und unzulässig ist. Zudem basiert die damit verbundene Annahme eines dreifachen Mandats auf unklaren und zum Teil irreführenden Vorstellungen über die gesellschaftliche Position der Sozialen Arbeit. Deutlich werden soll
Albert Scherr Pädagogische Hochschule Freiburg, Freiburg, Deutschland *1958; Dr. habil., Professor; Direktor des Instituts für Soziologie der Pädagogischen Hochschule Freiburg. [email protected]
Zusammenfassung Der Beitrag setzt sich kritisch mit der einflussreichen Charakterisierung Sozialer Arbeit als Menschenrechtsprofession auseinander. Aufgezeigt wird insbesondere, dass dies wiederkehrend mit einem unklaren Verständnis der Menschenrechte als Werte und als kodifiziertes Recht einhergeht sowie das Verhältnis von Menschenrechten und sozialstaatlichen Standards vernachlässigt. Deshalb bietet die Idee der Menschenrechtsprofession kein sicheres Fundament für die Klärung der Frage, was in der Sozialen Arbeit getan und unterlassen werden. Problematisiert wird auch die Vorstellung, Soziale Arbeit könne sich selbst ein Mandat erteilen und zudem die Position einer moralisch überlegenen Autorität bei der Interpretation von Menschenrechten beanspruchen.
Schlüsselwörter Menschenrechte, Profession, Tripelmandat, Staub-Bernasconi
im Weiteren auch, dass die Idee der Menschenrechtsprofession dazu tendiert, dem Bezug auf die Menschenrechte mehr zuzutrauen als dieser für die Soziale Arbeit tatsächlich leisten kann.
Ein dreifaches Mandat? Die Inanspruchnahme der Menschenrechte als normative Grundlage der Sozialen Arbeit gewinnt ihre Attraktivität daraus, dass sie verspricht, eine Klärung der normativen Grundlagen und zugleich eine Selbstermächtigung der Profession zu ermöglichen: Eine Soziale Arbeit, die sich als Einsatz für die Verwirklichung von Menschenrechten versteht, soll dadurch über ein normatives Fundament verfügen, das es ihr ermöglicht, begründete Entsch
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