Notare und Stadtschreiber Zur Geschichte des schweizerischen Not

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REPORT


GE ISTESWISSENSCHAFTEN

59. Sitzung am 26. 11. 1958 in Dässeldorf

ARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR FORSCHUNG DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN GEISTESWISSENSCHAFTEN

HEFT 100

Ferdinand Elsener Notare und Stadtschreiber Zur Geschichte des schweizerischen Notariats

SPRINGER FACHMEDIEN WIESBADEN GMBH

ISBN 978-3-663-00885-9 ISBN 978-3-663-02798-0 (eBook) DOI 10.1007/978-3-663-02798-0

© 1962 by Springer Facluneclien Wiesbaden Ursprünglich erschienen bei Westdeutscher Verlag, Köln und Op1aden 1962

Hans Brich Feine in kollegialer Hochachtung und Verehrung

Notare und Stadtschreiber Zur Geschichte des schweizerischen Notariats Von Professor Dr. jur. Ferdinand Elsener, Tübingen

Über den allerletzten Stand der Forschung zu berichten, ist gerade heute unmöglich. In den nächsten Jahren soll Savig'!}s "Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter" unter dem Titel "Ius Romanum Medii Aevi" als gemeinschaftliches Unternehmen von Rechtshistorikern aus fast allen Ländern Europas neu herausgebracht werden [1]. Auch die Schweiz soll dazu einen kleinen Beitrag leisten. In diesem Zusammenhang hat sich in der Schweiz eine Arbeitsgemeinschaft von Romanisten, Germanisten und Kanonisten gebildet, aus allen vier Sprachgebieten des Landes, mit der Aufgabe, die Probleme der Rezeption des römischen und kanonischen Rechts in der Schweiz neu zu überprüfen und auf dem heutigen Quellenstand neu aufzuarbeiten [2]. Diese Arbeiten gehen in diesen Monaten dem Ende zu. Einige Teilergebnisse wurden bereits publiziert; die Schlußberichte sollen demnächst abgeliefert werden, und darnach soll ein noch zu bestimmender Verfasser mit der Ausarbeitung des schweizerischen Beitrages zum "Neuen Savigny", wie man das Werk gemeinhin nennt, beauftragt werden. Diese schweizerische Arbeitsgemeinschaft war rund sechs Jahre am Werk [3]. Was ich daher heute vorlegen kann, ist nicht mehr als eine vorläufige, zusammenfassende Darstellung auf Grund der bisherigen schweizerischen Literatur, ergänzt durch eigene Quellenstudien, insbesondere aus der deutschsprachigen Ostschweiz [4].

* Die Geschichte des Notariats steht mit der Geschichte der Rezeption des römischen Rechts, insbesondere mit der Frührezeption, im engsten Zusammenhang, denn zu den wichtigsten Einbruchstellen des italienischen gelehrten Rechts gehörte, neben dem geistlichen Gericht - dem sogenannten Offizialat - und neben dem Schiedsgericht, das Notariat [5].

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Ferdinand Elsener

Die Schweizerische Rechtsgeschichte zur Zeit der historischen Rechtsschule, gekennzeichnet etwa durch die Namen Andreas Heusler, Bugen Huber (den Schöpfer des Schweizerischen Zivilgesetzbuches), Walther Merz und noch Hans Fehr, war überwiegend germanistisch eingestellt; das "deutsche" Recht war fast allein ihr Anliegen. Aus diesem Geist heraus ist ja auch das Schweizerische Zivilgesetzbuch geschaffen worden, an dem heute noch der Ruhm haftet, es sei "deutscher" als das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch von 1900 [6]. Für diese überwiegend deutschrechtliche schweizerische Forschung lag die Geschichte des Notariats durchaus am Rande, und so