Pauschalen niemals ohne Direktkontakt!
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Pauschalen niemals ohne Direktkontakt! Ein „Hallihallo“ am Empfang reicht nicht
Ihre Fragen zur Abrechnung und zur wirtschaftlichen Praxisführung beantwortet unser Experte Helmut Walbert, Würzburg.
Telefon: 0 93 1 / 2 99 85 94 Jeden Donnerstag, 13 bis 15 Uhr E-Mail: [email protected]
Dr. K. V., Allgemeinarzt, Sachsen-Anhalt: Kann ich die Chronikerpauschale nach Nr. 03 221 EBM ansetzen, wenn ich einen Patienten telefonisch berate? MMW-Experte Walbert: Die Nr. 03 221 ist eine Zu-
schlagsziffer zur Nr. 03 220, die wiederum eine Zuschlagsziffer zur Versichertenpauschale ist. Für alle drei Leistungen ist ein persönlicher Arzt-PatientenKontakt obligat. Dieser ist in den Allgemeinen Bestimmungen des EBM unter Punkt 4.3.1 definiert als „die räumliche und zeitgleiche Anwesenheit von Arzt und Patient und die direkte Interaktion derselben“. Die Nr. 03 221 kann also nicht telefonisch erbracht werden. Hier drängt sich ein weiteres Problem auf, das vielen Praxisteams nicht bewusst ist. Zu Beginn des Quartals werden Versichertenpauschale und Chronikerzuschlag häufig routinemäßig angesetzt, ohne dass ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattfindet. Ein „Hallo“ oder „Wie geht‘s?“ im Empfangsbereich wird bei einer Plausibilitätsprüfung nicht als Begründung anerkannt – es fehlt die persönliche Interaktion. Und das kann erhebliche finanzielle und zulassungsrechtliche Konsequenzen haben. Deshalb muss unbedingt eine Interaktion stattfinden und in der Patientenakte dokumentiert sein. Es reicht schon z. B. der Eintrag einer Blutdruckkontrolle.
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Helmut Walbert Allgemeinarzt, Medizinjournalist und Betriebswirt Medizin
Ggf. sollte also der Praxisablauf überprüft werden. Wird zu Beginn des Quartals lediglich ein Wiederholungsrezept oder eine Überweisung ausgestellt, kann nur die Nr. 01 410 angesetzt werden. Um den korrekten Ansatz der Versichertenpauschale sicherzustellen, wird beim Abholen des Formulars bzw. beim Einlesen der Versichertenkarte ein Termin zur Erbringung des geforderten persönlichen Arzt-Pa tienten-Kontakts mit entsprechender Dokumenta tion vereinbart.
Ein Telefonat ist für die Chronikerpauschale zu wenig.
© acoblund / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodellen)
Gynäkologische Krebsvorsorge: Längeres Intervall ab 35 Dr. P. P., Allgemeinärztin, Niedersachsen: Ich habe eine Zulassung für die gynäkologische Vorsorge. Die Patientinnen nehmen das rege war. Nun zahlt die Kasse den Abstrich erst ab 35 Jahren, und das nur alle drei Jahre. Wird damit die bisherige Krebsvorsorge zur IGeL? MMW-Experte Walbert: Nicht ganz, denn an den bisherigen gynäkologischen
Vorsorgeleistungen ändert sich nichts. Eine Beschränkung ergibt sich dann aber Ab dem 20. Lebensjahr gibt es die Nr. doch ab dem 35. Lebensjahr: Dann wird 01 760; hierunter fallen insbesondere die die Zytologie mit dem Nachweis humabimanuelle Untersuchung und die Spie- ner Papillomviren nach der neuen Nr. geleinstellung der Portio. In Kombina 01 763 kombiniert. Diese Untersuchung tion mit einem zytologischen Abstrich kann bei una
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