Praxisinhalt und Betriebsunterbrechung richtig absichern

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REPORT


PR A X I SM A NAGE M E N T

Praxisinhalt und Betriebsunterbrechung richtig absichern

Versicherungstipp. Die Inhaltsversicherung ist oberflächlich betrachtet die Hausratversicherung der eigenen Zahnarztpraxis. Doch schaut man etwas genauer hin, gibt es eine Vielzahl an unterschiedlichen Modellen, in denen ein enormes Haftungspotenzial besteht.

AUTOR: JAN SIOL

DER FREIE ZAHNARZT - Oktober 2020

Ermittlung des Inventarwerts Häufig wird in den Bedingungen von Zeitwert, Wiederbeschaffungspreis oder Neuwert gesprochen. Zahnärzte sollten überlegen, inwieweit mit den hieraus resultierenden Werten die Praxis im Fall eines größeren Schadens wieder aufbaubar ist.

Ein kleiner Tipp Neuwert ist nicht gleich Neuwert, und viele Versicherer haben explizit eigene Definitionen des Begriffs in ihren Policen eingebaut.

© valiantsin / stock.adobe.com

SELBSTTEST NR. 1

Zunächst sollten Zahnärzte in die Versicherungspolice ihrer Inhaltsversicherung schauen und nach den Deckungssummen für Medizintechnik suchen und wie die aktuellen Werte des Inventars bestimmt werden. Passt dieser Wert zum ­jetzigen Inventar (nicht nur Inventarverzeichnis), und könnte die Praxis mit den Leistungen der Versicherung bei einem Schaden durch die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl/Vandalismus, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar, Glas, Elektronik wieder ohne signifikante Einbußen aufgebaut werden?

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PR A X I SM A NAGE M E N T

NEUWERT IST NICHT GLEICH NEUWERT Für die Bemessung der Versicherungssumme hilft das AfA Verzeichnis mit den dort angegebenen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Außerdem ist es wichtig, dass das real existierende Inventar, das darüber hinaus besteht (Leasinggeräte, Altbestände, abgeschriebene Geräte etc.), mit in die Versicherungssumme aufgenommen und entsprechend berücksichtigt wird.Eine jährliche Prüfung und Aktualisierung der Versicherungssumme ist ratsam, um eine potenzielle Unterversicherung zu vermeiden.

SELBSTTEST NR. 2

Angenommen, die Praxis steht morgen früh unter Wasser, und in der Decke ist ein Abwasserrohr gebrochen. Wäre die schadenbedingte Betriebsunterbrechung der Praxis vollständig durch eine in den Vertrag eingeschlossene Ertragsausfallversicherung (durch Sachschaden) abgesichert? Ist der Praxisumsatz in voller Höhe abgesichert? Welche Leistungsdauer ist vereinbart? Sind mit der vorhandenen Ertragsausfallversicherung die Praxiskosten und die Entnahmen vollständig versichert? Vor allem, wenn die Police zur Risikobewertung von Darlehenskonzepten zu Rate gezogen wurde. Andernfalls kann dies weitreichende Folgen haben.

Ein zweiter kleiner Tipp Zahnärzte sollten prüfen, ob die in ihrem Versicherungsschein angegebene Versicherungssumme ihren tatsächlichen Umsätzen noch entspricht. Andernfalls sind sie unterbzw. überversichert. Das führt im Schadensfall stets zu Diskussionen und häufig zu verminderten Leistungen des Versicherers.

SIND ZUSATZBAUSTEINE WICHTIG?

Neben der Standardabsicherung (F, ED/V, LW, St) lässt sich das Leistungsspektrum der Inhaltsversicherung um folgende Zusatzbausteine ergänzen: - Glas - E