Datenschutzrechtliche Fragestellungen bei der Einrichtung und Verwendung von Videokonferenztools
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Nicolas John, Maximilian Wellmann
Datenschutzrechtliche Fragestellungen bei der Einrichtung und Verwendung von Videokonferenztools Videokonferenzen und Datenschutz, für manche Stimmen ein Widerspruch in sich, für andere hingegen eine symbiotische Beziehung. Die Auseinandersetzung verschärft sich dabei zusehends, wie die jüngst ergangene Abmahnung der Behörde der Berliner Landesdatenschutzbeauftragen Smoltczy durch Microsoft zeigt. Schwerpunkt des nachfolgenden Beitrags ist in Anknüpfung an den Beitrag aus dem Heft 8/2020, die datenschutzrechtlichen Pflichten des Verantwortlichen bei der Einrichtung und Verwendung von Videokonferenzen näher zu konturieren. 1 Einleitung Die Corona-Krise stellt Unternehmen branchenübergreifend vor große Herausforderungen. Um den Betrieb am Laufen zu halten, müssen viele Unternehmen, soweit es ihr Geschäftsmodell erlaubt, die Arbeit ins Homeoffice verlagern. Kommunikation, die früher von Angesicht zu Angesicht stattgefunden hat, muss nunmehr über alternative Kommunikationskanäle erfolgen. Ein geeignetes Instrument hierzu stellt der flächendeckende Einsatz von Videokonferenzsoftwarelösungen dar. Geht es darum, einer Vielzahl von Personen entweder in einem internen Meeting oder im externen Kundengespräch die Möglichkeit zum Austausch zu geben, stoßen reine Telefonkonferenzen schnell an ihre Grenzen. Fehlende Visualisierungsmöglichkeiten, die z. B. beim Einsatz von Präsentationen zwingend benötigt werden, liefern eine Er-
Nicolas John Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Medien-, Telekommunikations- und Informationsrecht (ITM) der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster E-Mail: [email protected]
Maximilian Wellmann Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Medien-, Telekommunikations- und Informationsrecht (ITM) der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster E-Mail: [email protected] 606
klärung dafür, dass die Nutzungszahlen von Videokonferenzlösungen im Zuge der Corona-Krise massiv gestiegen sind. Zwar mögen eine Vielzahl von Unternehmen schon vor der Epidemie bereits Erfahrungen mit Videokonferenzen gesammelt haben, doch halten neben den grundsätzlichen Fragestellungen, die mit der Neuimplementierung von Videokonferenzsoftware einhergehen, auch der veränderte Verwendungskontext im Homeoffice und die massive Nutzungszunahme neue datenschutzrechtliche Herausforderungen bereit. In dieser Situation ist es die schwierige Aufgabe des Verantwortlichen, den Überblick zu behalten und die mannigfaltigen technischen Möglichkeiten der eingesetzten Videokonferenzsoftware datenschutzrechtskonform einzuhegen. Die Verlockungen weitgehender technischer Möglichkeiten sind dabei kritisch mit den Grundsätzen des Art. 5 DS-GVO und den Rechten der betroffenen Personen abzuwägen.
2 Vorüberlegungen 2.1 Auswahl der Videokonferenzsoftware Bevor es zur Einrichtung und eigentlichen Verwendung der Videokonferenz kommt, ist die Frage der Auswahl einer geeigneten Videokonferenzlösung vorzuschalten.1 Allgemein wird der Verantwortliche durch das Gebot des Datenschutzes durch
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