Rehabilitation in Zeiten von COVID-19
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hwerpunkt onkologische Rehabilitation
Rehabilitation in Zeiten von COVID-19 Oliver Rick – Klinik Reinhardshöhe Bad Wildungen
Grundsätzlich stellt die onkologische Rehabilitation aus verschiedenen Gründen ein Handlungsfeld dar, das im Kontext von Pandemien als besonders vulnerabel gelten kann. Dem lässt sich durch geeignete Maßnahmen zum Teil entgegenwirken. Eine Übersicht. Die Corona-Pandemie hat weitreichende Auswirkungen auf die onkologische Rehabilitation nach sich gezogen. Dies begründet sich aus der Tatsache, dass ca. 70 % der onkologischen Rehabilitationsleistungen im Rahmen der Anschlussrehabilitation (AHB) stattfinden und die Patienten unmittelbar im Anschluss an eine akutmedizinische Behandlung – sei es Operation, Strahlentherapie oder Chemotherapie – in der Rehaklinik aufgenommen werden [1]. Damit stellen diese Patienten ein vulnerables Kollektiv für eine Pandemie dar. Darüber hinaus kommt hinzu, dass rehabilitative Therapien überwiegend in Gruppen und im persönlichen Kontakt mit anderen Patienten und Therapeuten erfolgen. Dem multiprofessionellen Ansatz wird Rechnung getragen, indem die Patienten an einem sehr differenzierten Therapieprogramm in verschiedenen Gruppen teilnehmen. Dadurch kommt es zu einer hohen Durchmischung der Patienten innerhalb der Klinik. Der dadurch bedingte enge Kontakt, die räumliche Unterbringung innerhalb der Klinik sowie die Einnahme der Mahlzeiten in gemeinschaftlichen Räumlichkeiten können prinzipiell ein g utes Milieu zur Ausbreitung einer Pandemie darstellen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Mehrzahl der Patienten nicht aus der unmittelbaren Umgebung einer Klinik, wie z. B. einer Stadt oder einem Landkreis, kommen, sondern überregional und zum Teil über die Bundesländer hinweg aufgenommen werden. Somit können Patientenströme durchaus einen Vektor
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InFo Hämatologie + Onkologie 2020; 23 (9)
darstellen, der die pandemische Ausbreitung eines Virus innerhalb eines Landes begünstigt. Retrospektiv betrachtet hat sich diese Sorge allerdings bisher nicht bestätigt. Die onkologische Rehabilitation hat frühzeitig auf dieses R isikoprofil reagiert, was im Folgenden dargestellt werden soll.
Lockdown in der onkologischen Rehabilitation
Im Zuge des deutlichen und raschen Anstieges der Infektionszahlen mit SARS-CoV-2 Anfang März 2020 wurde vonseiten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) der Erlass herausgegeben, Patienten zur Durchführung einer medizinischen Rehabilitationsleistung – das sogenannte stationäre Heilverfahren (HV) – vorerst nicht weiter aufzunehmen. Bei einem HV handelt es sich im onkologischen Bereich überwiegend um die Maßnahme, die zeitlich flexibel ca. ein Jahr nach abgeschlossener akutmedizinischer Behandlung noch einmal durchgeführt werden kann. Damit war explizit nicht die AHB gemeint, die weiterhin von den Reha-Kliniken angeboten werden sollte [2]. Die Rationale dabei war, dass die Akutkliniken optimalerweise durch direkte Übernahme von Patienten entlastet und eine Weiterversorgung der Krebspatienten sicher gestellt werden sollte. Die Entwicklung
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