Schon wieder ein neues Formular zum Krankentransport

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Tage Kinderkrankmeldung erlaubt Corona-Pandemie --  Autor: G. W. Zimmermann

Bleiben Eltern der Arbeit fern, um ein krankes Kind zu betreuen, erhalten sie Krankengeld – wegen der Corona-Pandemie sogar an bis zu 15 Tagen pro Jahr. PKV-Patienten schauen in die Röhre.

Privat Versicherte können ihren Anspruch auf ihren Partner übertragen, wenn dieser in der GKV versichert ist.

Die Regelung ist aktuell wichtig, da Kinder mit fieberhaften Infekten nicht in die Kita oder Schule dürfen. Sie gilt wie gehabt für Kinder bis zum 12. Geburtstag. Jedem Erziehungsberechtigten stehen 15 Tage pro Jahr zu, Alleinerziehende erhalten 30 Tage. Auch weiterhin wird vom Arzt nicht der Erziehungsberechtigte „krankgeschrieben“, sondern das Muster 21 ausgestellt. Während der „Kinderkrankmeldung“ zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt. Der Erziehungsberechtigte, der zu Hause beim kranken Kind bleibt, bekommt stattdessen Krankengeld von der Krankenkasse. Dieses ist geringer als die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers: Es liegt bei 90% des Nettoarbeitsentgelts, maximal aber 70% der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze. Eltern hätten deshalb mitunter lieber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für sich selbst. Das wäre aber nicht korrekt.

MMW-Kommentar Schwieriger ist es bei privat versicherten Erziehungsberechtigten. Kinderkrankengeld ist in der Regel keine Leistung der PKV. Es besteht lediglich ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung. Ist nur ein ­Elternteil privat versichert, der andere aber gesetzlich, kann der Anspruch der ersteren allerdings auf letztere übertragen werden.

Nichts Ernstes – aber in die Schule darf sie auf keinen Fall.

Noch komplizierter wird es, wenn Eltern als Kontaktpersonen mit dem Kind in häuslicher Quarantäne bleiben müssen, denn dann greift das Infek­ tionsschutzgesetz. Diese Patienten benötigen entweder eine ärztliche Bescheinigung oder eine AU mit dem Vermerk, dass die Quarantäne vom Gesundheitsamt angeordnet wurde. Andernfalls würden diese AU-Zeiten unter Umständen bei Krankengeldzahlungen mitgerechnet werden, und der Arbeitgeber könnte die Lohnkosten für diese Zeit nicht geltend machen. Es empfiehlt sich, diese Umstände auf dem AU-Formular im Feld „Sonstiges“ zu vermerken, damit die Fehlzeiten nicht fälschlicherweise anderen Krankheiten zugerechnet werden.

Krankentransporte zu ambulaten Behandlungen mit Taxi oder Mietwagen sind nicht genehmigungspflichtig bei Patienten mit Pflegegrad 3 und dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, mit Pflegegrad 4 oder 5 und/oder bei Eintrag der Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis. Seit dem 1. Juli 2020 enthält das Formular 4 für die Krankenbeförderung deshalb ein neues

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MMW Fortschr Med. 2020; 162 (17)

Ankreuzfeld. Unter „Grund der Beförderung“ muss bei diesen Patienten im Bereich „Genehmigungsfreie Fahrten“ das Feld „b) ambulante Behandlung“ angekreuzt werden. Dann muss die ­Kasse die Verordnung nicht genehmigen.

MMW-Kommentar Das Feld „b)“ darf man nicht mit dem ähnlichen Feld „e) dauerhafte Mobilitäts-

beeinträchtigung“ verwechseln, das a