Anspruch auf Hodenimplantate nach Entfernung wegen Krebs
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Praxis konkret
Müssen die Hoden bei einer Krebsbehandlung vollständig entfernt werden, besteht ein Anspruch auf Implantate.
Gerichtsbeschluss
Anspruch auf Hodenimplantate nach Entfernung wegen Krebs Müssen die Hoden bei einer Krebsbehandlung vollständig entfernt werden, haben Patienten ein Recht auf Implantate. Gemäß einem Beschluss des Sozialgerichts München besteht ein Leistungsanspruch zur Wiederherstellung der körperlichen Integrität des Versicherten.
langt, die „quasi im Vorbeigehen“ die Blicke auf sich zieht und „regelmäßig zur Fixierung des Interesses anderer führt“. Eine derart schwere Entstellung liege hier nicht vor.
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Klare Abgrenzung zu kosmetischer Operation
üssen Männern mit Hodenkrebs die Hoden entfernt werden, haben sie ein Recht auf Implantate. Denn sie haben Anspruch darauf, dass ihre durch den medizinischen Eingriff beeinträchtigte „körperliche Integrität“ so weit als möglich wiederhergestellt wird, wie jetzt das Sozialgericht München entschied (Az.: S 54 KR 1172/19) . Die Situation sei vergleichbar mit der krebsbedingten Entfernung einer weiblichen Brust, nach der Krankenkassen ebenfalls Implantate bezahlen. Dem heute 37-jährigen Kläger mussten im Jahr 2018 aufgrund eines beidseitigen Hodentumors beide Hoden entfernt werden. Bei seiner Krankenkasse beantragte er die Kostenübernahme für Hodenprothesen. Die Kasse lehnte dies jedoch auch im Widerspruchsverfahren ab.
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Psychische Belastung begründet Leistungsanspruch nicht In der Klage verwies der Mann auf erhebliche psychische Beeinträchtigungen bei sozialen Kontakten, der Sexualität und sogar beim Sport im Schwimmbad. Das Sozialgericht München gab der Klage nun im Ergebnis statt.Es betonte allerdings, dass auch eine psychische Folgeerkrankung nicht zu dem Leistungsanspruch führt. Dies habe auch das Bundessozialgericht in Kassel beispielsweise im Fall einer Frau mit u ngleichen Brüsten entschieden; psychische Probleme seien danach therapeutisch zu behandeln. Auch sei das Fehlen der Hoden nicht so entstellend, dass dies für sich genommen eine Kostenübernahme der Implantate rechtfertigen könne. So habe das Bundessozialgericht im Fall einer Frau ohne Brüste eine besonders schwerwiegende Entstellung ver-
Ein Leistungsanspruch bestehe aber im Zusammenhang mit der krankheitsbedingten Entfernung der Hoden. Denn das Gesetz verlange, „dass die körperliche Integrität des Versicherten bei einem medizinisch notwendigen Eingriff möglichst wiederhergestellt wird, sei es mit körpereigenem oder mit körperfremdem Material“. In solch einem Fall gehe es rechtlich nicht um eine kosmetische Operation, sondern um die möglichst weitgehende Wiederherstellung des Zustands vor einer medizinischen Behandlung. Mit seinem bereits rechtskräftigen Urteil übertrug das Sozialgericht München die Rechtsprechung und die entsprechende Praxis der Krankenkassen bei Frauen mit Brustkrebs. Sie bekommen Implantate bezahlt, wenn eine Brust entfernt werden musste. Martin Wortmann URO-NEWS 2020; 24 (10)
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