Hilfsmittel auf Rezept

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ntinenzmaterialien – Was ist verordnungsfähig? Betroffene, die an einer Inkontinenz leiden, benötigen zügig eine adäquate Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln. Denn eine individuelle und optimale Versorgung schenkt Betroffenen Wohlbefinden und vermeidet sozialen Rückzug und Isolation. Doch wer übernimmt die Kosten und was steht den Patienten zu? Eine für Betroffene zufriedenstellende Versorgung mit Inkontinenzmaterialien kann ein zeitaufwendiger sowie kostenintensiver Prozess sein. Für eine Kostenübernahme von Inkontinenzhilfsmitteln durch die Krankenkassen ist immer eine ärztliche Verordnung notwendig. Der GKV-Spitzenverband hat für die Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln festgelegt, dass eine Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung dann in Betracht kommt, wenn mindestens eine mittlere Urininkontinenz (. Tab. 1) vorliegt und der Einsatz von Inkontinenzprodukten medizinisch indiziert sowie im Einzelfall erforderlich ist. Eine weitere Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die entsprechenden Produkte im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind. Eine Verordnung kann als Einzelrezept für ein bis drei Monate oder als Dauerrezept für sechs bis zwölf Monate ausgestellt werden. Hierbei existieren verschiedene Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Es ist im Einzelfall zu klären, welche Verordnungsform für Betroffene am sinnvollsten ist. In AusDieser Beitrag wurde zuerst publiziert in Pfeffel, R. Hilfsmittel auf Rezept. Heilberufe 72, 29–30 (2020). https://doi.org/10.1007/s00058020-1476-z.

Ruth Pfeffel also-Akademie, Heidelberg, Deutschland

Hilfsmittel auf Rezept

nahmefällen kann es in der Praxis zu Schwierigkeiten bei der Verordnung von Inkontinenzhilfsmitteln von Seiten der Fachärzte kommen. Hier ist es für die Beratung von Betroffenen wichtig zu wissen, dass Inkontinenzhilfsmittel nach § 84 SGB V nicht auf das Budget des Arztes angerechnet und daher unabhängig von dessen Budget verschrieben werden können.

Was rezeptiert werden muss Eine ärztliche Verordnung für Inkontinenzhilfsmittel muss folgendes enthalten: 4 Kennzeichnung als Hilfsmittelrezept 4 Hersteller und Produktname 4 Die Hilfsmittelnummer 4 Ggf. die PZN (Pharmazentralnummer) 4 Die Stückzahl 4 Der Versorgungszeitraum 4 Die Diagnose Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel gilt die Zuzahlungsregelung nach § 33 Abs. 8 Satz 3 SGB V. Die Kostenbeteiligung für Betroffene liegt dabei zwischen 10 % bzw. maximal zehn Euro pro Monatsversorgung. Ausgenommen hiervon sind Versicherte, welche zuzahlungsbefreit sind.

Versorgung mit Hilfsmitteln Die anschließende Hilfsmittelversorgung erfolgt über ein Sanitätshaus, einen Fachhändler oder eine Apotheke, wo das Rezept eingereicht werden kann. Zu beachten ist, dass diese Leistungserbringer einen Versorgungsvertrag mit der Krankenkasse der Betroffenen haben müssen, damit die Kosten für die Versorgung übernommen werden. Auskünfte über

Vertragspartner in der näheren Umgebung kann die jeweilige Krankenkasse erteilen. Sanitätshäuser und Fachhändler sind zu einer persönlichen Beratung verpflichtet, dies