Pflege & Politik

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PFLEGE & POLITIK

Mag. Elisabeth Potzmann – neue ÖGKV-Präsidentin mit neuem Vorstandsteam

12 erfolgreiche Jahre an der ÖGKV-Spitze Ursula Frohner übergibt Präsidentschaft des Berufsverbands an Mag. Elisabeth Potzmann und ihr neues Team. Die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes mit der Ausbildungsreform, die Etablierung von Pflegekräften in der Begutachtung für das Pflegegeld und die Eintragungspflicht von Pflegepersonen im Gesundheitsberuferegister – das sind nur einige der wichtigen Entscheidungen für die Berufsgruppe, die der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) während der Präsidentschaft von Ursula Frohner erreichen konnte. Nach zwölf höchst aktiven Jahren an der Spitze der Interessensvertretung hat Frohner die Funktion bei der ÖGKV Hauptversammlung im Juli zurückgelegt und an Mag. Elisabeth Potzmann und ihr neues Team übergeben. Unter Ursula Frohners Leitung gelang es dem ÖGKV, sich als unabhängige Interessensvertretung für alle Gesundheitsund Krankenpflegeberufe zu etablieren. Wesentlich dabei war ihr auch die Förderung der Zusammenarbeit bei Sachthemen mit anderen Gesundheitsberufen oder Interessensvertretungen. Kompetent und kritisch und mit spürbarer Freude an ihrer Arbeit und ebenso an den oft durchaus heftigen Diskussionen positionierte sie, als Achse zur Pflegepraxis, pflege- und gesundheitspolitische Themen. „In den Fokus meiner pflegepolitischen Arbeit stellte ich immer die nachhaltige Etablierung und Weiterentwicklung der Gesundheits- und Krankenpflegepersonen auf Augenhöhe mit allen anderen Gesundheitsberufen auf allen Ebenen des Gesundheitswesens, sowie in allen Bezug nehmenden gesellschaftspolitischen Bereichen,“ so

PROCARE 6–7 | 2020

Frohner bei ihrem Abschied und bedankte sich bei ihren Wegbegleiterinnen und Wegbegleitern, die sie bei ihrer Arbeit durch konstruktive Vorschläge und Diskussionsbeiträge unterstützt haben.

ÖGKV-Expertise bei wichtigen Projekten Konkret brachten Vertreter des ÖGKV ihre Expertise im Rahmen der Novelle des Gesundheits- Krankenpflegegesetzes (GuKG) 2016 und der damit verbundenen Ausbildungsreform ein. Bereits 2014 wurde, durch den Einsatz des ÖGKV, die Begutachtung durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege bei Erhöhungsanträgen zum Pflegegeld gesetzlich eingeführt. Ein weiterer wichtiger pflegepolitischer Schritt war der gesetzlich verpflichtende Eintrag aller Pflegeberufe in das Gesundheitsberufe-Register an dessen Einführung der ÖGKV einen wesentlichen Anteil hatte. Seit dem Sommer 2019 gibt es dadurch erstmals einen Überblick über alle Pflegepersonen in Österreich, die eine Berufsberechtigung haben. Zudem ist der ÖGKV als Mitgliedsorganisation im Gesundheitsberufe-Register-Beirat mit Sitz und Stimme gesetzlich verankert. Viele Projekte, wie etwa die ÖGKV Pflegefortbildungspunkte (ÖGKV PFP®), welche das Fortbildungsangebot erstmals vergleichbar machen, oder die Positionierung des gehobenen Dienstes für Gesundheitsund Krankenpflege im Rahmen der Primärversorgung, setzte der ÖGKV seit 2008

Photo: © ÖGKV

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