Geldwerte Zuwendungen: Transparenz als Ziel

  • PDF / 183,233 Bytes
  • 1 Pages / 595.276 x 790.866 pts Page_size
  • 80 Downloads / 197 Views

DOWNLOAD

REPORT


Praxis konkret

EFPIA-Kodex für Ärzte

Geldwerte Zuwendungen: Transparenz als Ziel Ohne die Ärzte lässt sich keine flächendeckende Transparenz herstellen. Diese Erfahrung macht gerade die forschende Pharmaindustrie. Bis zu einer erfolgreichen Umsetzung der Pläne müssen noch letzte rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden.

D

ie von den Pharmaunternehmen und der Bundesärztekammer angestrebte große Transparenz bei geldwerten Zuwendungen ist auf die Mitwirkung jedes einzelnen Arztes angewiesen. Unternehmen könnten nicht ohne Weiteres von sich aus beschließen, Zuwendungen an Ärzte zu veröffentlichen, referierte die Hauptgeschäftsführerin des Verbands forschender Arzneimittelunternehmen (vfa), Birgit Fischer, beim 14. Medizinrechtstag Anfang September 2013 in Berlin. Damit rudert die Industrie hinter bereits angemeldete Transparenzansprüche zurück. Die jüngsten in einem Kodex niedergelegten Beschlüsse des europäischen Dachverbands der forschenden Pharmaunternehmen (EFPIA) hatten nahegelegt, dass die Mitgliedsunternehmen in Zukunft alle direkten und indirekten Geldleistungen sowie andere geldwerten Zuwendungen an Ärzte und Krankenhäuser ohne Einschränkungen öffentlich zugänglich machen würden.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im Weg Die Unternehmen bräuchten jeweils im Einzelfall das Einverständnis der Ärzte und Angehörigen der Gesundheitsberufe, wenn sie Daten über Zuwendungen für Anwendungsbeobachtungen, klinische Prüfungen, Vorträge oder gesponserte Fortbildungsveranstaltungen offenlegen wollten, relativierte Fischer die Ansage der EFPIA. Hierfür sprächen rechtliche Gründe. Gemeint ist

58

wohl das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der vfa ist derzeit dabei, die Voraussetzungen für die Umsetzung des Kodex bis Ende des Jahres zu schaffen. Konkret bedeute dies, dass die Unternehmen ihre finanziellen Verbindungen nur zu Ärzten offenlegen werden, die mit einer Veröffentlichung einverstanden seien, kündigte Fischer an. Möglich sei darüber hinaus, die gezahlte Gesamtsumme publik zu machen, ohne etwa Namen zu nennen. Erstmals erhoben werden sollen die Daten aus dem Jahr 2015, die dann 2016 veröffentlicht werden sollen.

Anwendungsbeobachtungen entdämonisieren Ganz sicher ist derzeit noch nicht, ob das geplante absolute Werbemittelverbot der vfa-Unternehmen durchgesetzt werden kann. Offenbar prüft die Werbemittelindustrie kartellrechtliche Schritte dagegen. Die verfasste Ärzteschaft hat sich für die Offenlegung aller Interessenkonflikte ausgesprochen, so zum Beispiel auf dem 116. Ärztetag 2013 in Hannover. Die Bundesärztekammer hat die neue Regierung bereits aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Vorbild könne der US-amerikanische „Physicians Payment Sunshine Act“ sein. In diese Kerbe schlägt auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): „Nur durch Transparenz lassen sich Anwendungsbeobachtungen entdämonisieren,“ sagte KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl. Anno Fricke URO-NEWS 2013; 17 (12)