Teleradiologie und Telemedizin
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Begriff „Telemedizin“ ist ein Sammelbegriff für verschiedene Dienstleistungen oder Bereitstellungen von medizinischen Daten über eine räumliche und/oder auch zeitliche Distanz. Dies hat zur Folge, dass die Behandlung nicht in direktem persönlichen Kontakt zwischen den beteiligten Personen erfolgen muss, sondern unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien erfolgt. Dies beinhaltet hauptsächlich die Messung, Erfassung und Übermittlung von Informationen oder die Anwendung medizinischer Verfahren. Im Rahmen der Telemedizin gibt es unterschiedliche Interaktionsformen der Akteure im Gesundheitswesen. So ist ein Austausch zwischen Ärzten sowie zwischen Ärzten und Patienten ggf. unter Einbindung von nichtärztlichem Fachpersonal möglich [1]. Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin führt hierzu einige Anwendungsbeispiele auf [2]: 4 Teleradiologie Austausch medizinischer Bilder zwischen Leistungserbringern 4 Telekonsultation Fernzugriff zum Wissen und Erfahrungsaustausch mit einem oder mehreren Spezialisten 4 Homemonitoring Betreuungsleistungen im Haus des Patienten (z. B. ältere Patienten, Diabetiker): häusliche Betreuung 4 Telemonitoring Fernüberwachung eines Patienten, der sich nicht im Krankenhaus befindet (z. B. Fetalüberwachung) 4 Fernbetreuung Nutzung von Fernüberwachungsdaten, um Patienten aus der Ferne zu untersuchen (z. B. Diabetiker)
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Der MKG-Chirurg 4 · 2020
M. Kremers MedEcon Telemedizin GmbH, Bochum, Deutschland
Teleradiologie und Telemedizin
4 Ferndiagnose
Diagnose für einen Patienten durch einen entfernten Arzt (z. B. Telekardiologie) Diese Beispiele verdeutlichen, dass sich unter dem Begriff „Telemedizin“ ein breites Spektrum von Anwendungen verbirgt, darunter fällt auch die Teleradiologie, die eine Sonderrolle einnimmt. In der Medizin versteht man hierunter grundsätzlich jeden Vorgang, bei dem radiologisches Bildmaterial über eine Telekommunikationseinrichtung an einen entfernten Ort übertragen wird (Bildübertragung). Mit Teleradiologie im engeren Sinne ist die bildgebende Untersuchung eines Menschen unter der Verantwortung eines fachkundigen Arztes (meist Radiologe) gemeint, der sich nicht am Ort der Durchführung der Untersuchung befindet. Der verantwortliche Radiologe (sog. Teleradiologe) steht dabei mittels elektronischer Kommunikation unmittelbar mit der anfordernden und durchführenden Stelle in Verbindung [3]. Die Teleradiologie im engeren Sinne wird in § 5 Abs. 38 des Strahlenschutzgesetzes (StrSchG), das 2018 die Röntgenverordnung (RöV) abgelöst hat, definiert.
»bildetDiefürTelekonsultation die interdisziplinäre Kommunikation eine zentrale Grundlage Umgangssprachlich wird mit Teleradiologie die Telekonsultation (auch Telekonsil) bezeichnet, die nicht den Vorgaben des StrSchG unterliegt. Die Te-
leradiologie bzw. Telekonsultation bildet für die interdisziplinäre Kommunikation, d. h. den fachübergreifenden Informationsaustausch, eine zentrale Grundlage sowohl für den ambulanten als auch für den stationären Sektor [4]. Sie wird routiniert in vielen Bereichen genutzt, um Untersuchun
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