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REPORT


Praxispersonal

Krankenkassen übernehmen Masernimpfung —— Die Krankenkassen übernehmen ab so­

Seit dem 1. März dieses Jahres ist von Beschäftigten im Gesundheitswesen der Nachweis der Masernimmunität zu erbringen.

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fort für Beschäftigte in medizinischen Ein­ richtungen wie Arztpraxen oder Kranken­ häusern, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, die Kosten für die zweifache Masernimpfung. Hintergrund ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprä­ vention, das zum 1. März in Kraft getreten ist. Dieses schreibt für Mitarbeiter im Ge­ sundheitswesen eine Nachweispflicht über

einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern vor. Für einen ausreichenden Impfschutz gilt dabei die Empfehlung der Ständigen Impfkommision (STIKO), die seit Januar 2020 bei einer beruf­ lichen Indikation eine zwei- statt vormals einmalige Masernimpfung vorsieht. Für die Impfung lautet die Empfehlung, einen Kom­ binationsimpfstoff gegen Masern, Mumps, Röteln und bei entsprechender Indikation auch Varizellen zu verwenden. Einen zuge­ lassenen monovalenten Masernimpfstoff gibt es in Deutschland derzeit nicht. Praxispersonal, das neu eingestellt wird, muss den Nachweis der Masernimmunität direkt erbringen. Für Angestellte, die bereits länger beschäftigt sind, endet die Frist, um den Nachweis zu erbringen beziehungswei­ se die (oftmals fehlende zweite) Impfung durchzuführen, am 31. Juli 2021. Die Titerbe­ stimmung, die bei Unklarheiten über den Impfstatus Auskunft geben kann, ist nach Angaben der Kassenärztlichen Bundes­ vereinigung keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.  Sybille Cornell

„Covid-Zehen“

Frostbeulen nur Kollateralschaden des Lockdown? —— In etlichen Publikationen wird auf frost­

Neuen Befunden zufolge scheint es keinen direkten Zusammenhang zwischen „Chilblains“ und einer Coronaerkrankung zu geben.

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beulenähnliche Hauterscheinungen (Chilb­ lains) bei Patienten mit COVID-19 hingewie­ sen. Ob tatsächlich ein kausaler Zusam­ menhang zwischen COVID-19 und den „Frostbeulen“ an Händen und Füßen corona­infizierter Patienten besteht, ist nach

wie vor ungeklärt. Um diesem Phänomen nachzugehen, haben belgische Forscher den Spieß jetzt umgedreht Herman A et al. JAMA Dermatol. 2020; http://doi.org/d3bn]. An der Universitätsklinik Saint-Luc wurden zwischen dem 10. und 17. April 2020 insge­ samt 31 gesunde Patienten, die innerhalb der vorausgegangenen 3–30 Tage „Frost­ beulen“ entwickelt hatten, auf SARS-CoV-2 getestet. Bei 29 Patienten hatten sich die schmerzenden, brennenden und/oder ju­ ckenden Hauterscheinungen an den Füßen und/oder bei drei Patienten an den Händen gebildet. Die meisten Studienteilnehmer waren Teenager oder junge Erwachsene mit relativ niedrigem BMI von durchschnittlich 22 kg/m2, was als mögliche Prädisposition für die Entwicklung von Frostbeulen gilt. Allen Patienten wurden Nasen-RachenAbstriche abgenommen, bei 22 Teilneh­ mern erfolgte eine Hautbiopsie. Außerdem wurden Blutproben unter andere