Corona-Masken-Attest: Spiel mit dem Feuer

  • PDF / 141,505 Bytes
  • 2 Pages / 595.276 x 790.866 pts Page_size
  • 23 Downloads / 192 Views

DOWNLOAD

REPORT


COVID-19 und Mund-Nasen-Schutz

Corona-Masken-Attest: Spiel mit dem Feuer Eine Meldung auf „tagesschau.de“ warf Fragen nach den berufs- und strafrechtlichen Konsequenzen auf, die ärztliche Gefälligkeits-Atteste zur Vermeidung eines Mund-Nasen-Schutzes haben können. Demnach sollten einige Ärzte, die als Unterstützer der Initiative „Ärzte für Aufklärung“ namentlich auf deren Website genannt werden, nach Wunsch Atteste ausstellen, mit denen sich die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, umgehen lässt. Die Initiative geriert sich als Kritiker der öffentlichen Corona-Schutzmaßnahmen, insbesondere der Maskenpflicht.

In die Falle gegangen

Mehr als 40 dieser Ärzte seien von Redakteuren des Magazins „Report Mainz“ angeschrieben worden, hieß es, 19 hätten geantwortet und „keiner von ihnen wies das Ausstellen eines solchen Attests aus ethischen Gründen zurück. Einige schrieben direkt, dass man bei ihnen so ein Attest bekommen könne.“ Der Hintergrund ist klar: So sind beispielsweise laut Paragraf 2 der CoronaSchutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen Personen von der dort umfangreich ausgelegten Maskenpflicht befreit, „die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können“. Vergleichbare Formulierungen finden sich auch in den Corona-Verordnungen anderer Bundesländer. Wie es in dem Bericht weiter heißt, hätten die Reporter – zunächst ohne sich als Journalisten zu erkennen zu geben – auch in mehreren Praxen persönlich vorgesprochen „und erhielten allein aufgrund der vermeintlichen Ablehnung der Maskenpflicht ein Attest zur Befreiung von eben dieser“. Zwei Ärzte hätten „nicht einmal mit den vermeintlichen Patienten“ gesprochen, „geschweige denn untersuchten sie sie“. Ein weiterer Arzt soll

52  CME  12 • 2020

© CHUTIDECH / stock.adobe.com

Wie weit dürfen Ärzte während der Berufsausübung ihren welt­ anschaulichen und politischen Neigungen frönen? Jedenfalls nicht so weit, dass sie aus Protest falsche Atteste ausstellen. per Mail angeboten haben, nach Überweisung von 50 Euro das Attest zuzuschicken. „Die Diagnose solle der Patient ihm selbst vorab schriftlich mitteilen.“

Bis zu zwei Jahre Haft

Gegenüber der „Ärzte Zeitung“ erläutert der Berliner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozial- und Medizinrecht, Prof. Martin Stellpflug, die Rechtslage. Neben dem Strafrechtsparagrafen 278 („Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse“) drohen auch berufsrechtliche Sanktionen. Der Paragraf 278 binde die Strafbarkeit (bis zu zwei Jahre Haft oder Geldstrafe) an zwei Bedingungen: •• die wissentliche Ausstellung eines „unrichtigen“ Attests •• zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft“. Beide Bedingungen seien in den geschilderten Fällen erfüllt, so Stellpflug. Die Vorlage bei einer Behörde komme etwa dann in Betracht, wenn in einer akuten Konfliktsituation zur Verweigerung des Maskenschutzes die Polizei gerufen und dann das Attest präsentiert wird. Übrigens: Auch die Täuschung einer Behörde oder Versicherung über den eigenen Gesundheitszustand mittels ärztlichen Attestes ist strafbar (§ 279 StGB „Gebra