Mitteilungen der Schlaganfallgesellschaft
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arzt 2020 · 91:1185–1186 https://doi.org/10.1007/s00115-020-01032-6 © Springer Medizin Verlag GmbH, ein Teil von Springer Nature 2020
4. Stroke Unit-BetreiberTreffen online am 18. September 2020 Schlaganfallexperten aus Deutschland kamen virtuell zu einer Fachtagung der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) zusammen.
Zusammenfassung Am 18. September 2020 fand das 4. bundesweite Treffen der Stroke Unit(SU)-Betreiber innen und -Betreiber statt. Pandemie-bedingt wurde der Termin zunächst verschoben und schließlich in eine OnlineKonferenz umgewandelt. Mit 267 Teilnehmenden wurde dabei ein neuer Rekord aufgestellt. Die Begrüßung erfolgte durch Helmuth Steinmetz, 1. Vorsitzender der D SG. Anschließend skizzierte Darius Nabavi, 3. Vorsitzender der DSG, den Fahrplan der diesjährigen Tagung. Wie in den Vorjahren wurden, neben aktuellen Zertifizierungskriterien, zahlreiche weitere Aspekte mit strategischer, ökonomischer oder medikolegaler Bedeutung für die Schlaganfallversorgung erörtert. Dazu dienten insgesamt 14 Impulsreferate. Die Vorträge stehen den DSG-Mitgliedern im internen Bereich als P DF zur Verfügung (http:/www.dsg-info.de/mitglieder.html).
1. Zertifizierungs- und Qualitätsmaßnahmen (Vorsitz: Darius Nabavi) Zu Beginn stellte Tobias Neumann-Haefelin (Fulda, Gelnhausen) die aktuelle Situation in Deutschland dar: 330 S U sind derzeitig zertifiziert, davon 39 % überregional, 56 % regional und 5 % telemedizinisch vernetzt. In 2021 steht die nächste, turnusmäßige Revision der Zertifizierungskriterien an, wobei potentielle Themenfelder vorgestellt wurden. Diskutiert wird über eine Anhebung der Mindestanzahl an endovaskulären Thrombektomien (ET) für überregionale SU sowie eine höhere Rate an CT-Angiographien (oder MRA) für sämtliche SU. Derzeit wird auch intensiv diskutiert, inwieweit die Pflegepersonal-Untergrenzenverordnung (PPUGV) Einfluss auf die Zertifizierungskriterien haben sollte. Es wurden abschließend die Ergebnisse einer Blitz-Umfrage unter S U-Betreibern zu den Auswirkungen der SARS-COV2-Pandemie im Hinblick auf die Schlaganfallversorgung vorgestellt, was in der Zeitschrift DGNeurologie nachzulesen ist. Martin Ossenbrink (LGA InterCert, Nürnberg) gab einen Überblick zu den Zertifizierungsverfahren. Es wurde die neu etablierte Struktur der Remote-Audits vorgestellt, die bislang an 11 Standorten zwischen März und September 2020 zum Einsatz
gekommen ist. Vordringliches Ziel ist es, einen Stau an Rezertifizierungen zu verhindern und handlungsfähig zu bleiben. Künftig kann dieses Alternativverfahren, im Falle erneut ansteigender COVID-19-Fallzahlen, problemlos aktiviert werden. Für Erstzertifizierung kann allerdings nicht auf Remote-Audits ausgewichen werden. Es wurde zusätzlich die neue „Abweichungs-Nomenklatur“ vorgestellt: Eine Abweichung heißt nun „wesentliche Nichtkonformität“ und muss innerhalb von 3 Monaten abgestellt werden. Darüber hinaus gibt es minore Abweichungen, sog. „untergeordnete Nichtkonformitäten“. Diese müssen spätestens bis zum nächsten Zertifizierungsaudit in
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